Krankentagegeldversicherung
Schutz vor Verdienstausfällen
- Sichert Ihr Nettoeinkommen bei Arbeitsunfähigkeit
- Krankengeld von bis zu 300 € pro Tag
- Zugeschnitten auf Ihre berufliche und persönliche Situation
Krankentagegeldversicherung
Schutz vor Verdienstausfällen
- Sichert Ihr Nettoeinkommen bei Arbeitsunfähigkeit
- Krankengeld von bis zu 300 € pro Tag
- Zugeschnitten auf Ihre berufliche und persönliche Situation
Ihr Krankentagegeld: Sichere Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Natürlich kann jeder einmal krank werden. Aber dauert die Krankheit länger an, fällt nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Ihr Einkommen teilweise oder gar ganz weg.
Schützen Sie sich davor – mit Ihrer günstigen Krankentagegeldversicherung.
Für finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit: Ihre Krankentagegeldversicherung
Mit dem Krankentagegeld vermeiden Sie, dass Ihr Nettoeinkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit sinkt. Unsere Krankentagegeldversicherung bietet Ihnen Tarife nach Maß – zugeschnitten auf Ihre berufliche und persönliche Situation.
Privat versicherte Arbeitnehmer
Bei mehr als 6 Wochen Krankheit endet die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers. Sinnvoll ist darum ein Krankentagegeld ab der 7. Krankheitswoche. Es kann ein Krankentagegeld bis zu 300 € vereinbart werden.
So haben wir gerechnet:
- Angestellter mit 6 Wochen Lohnfortzahlung und in der PKV versichert
- Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate: 69.300 € x 80% / 360 Tage = 155 € Tagessatz (aufgerundet)
Der Arbeitgeber beteiligt sich dabei mit max. 50% an den Beiträgen zur Krankenversicherung inkl. Krankentagegeld.
Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer
Bei längerer Krankheit springt Ihre Krankenkasse ein. Doch sie überweist nur 70% des Bruttoeinkommens, maximal 120,75 € pro Tag. Die verbleibende Lücke schließt ein privates Krankentagegeld bis zu 300 € pro Tag.
So haben wir gerechnet:
- Angestellter mit 6 Wochen Lohnfortzahlung und freiwillig in der GKV versichert
- Durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate: 7.000 € x 15% / 30 Tage = 35 € Tagessatz (aufgerundet)
Selbstständige und Freiberufler
Bei Selbstständigen und Freiberuflern fällt das Einkommen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit sofort weg. Sinnvoll ist darum ein Krankentagegeld ab der 3. Krankheitswoche.
So haben wir gerechnet:
- Selbstständiger mit einem Krankentagegeld ab der 3. Krankheitswoche
- Gewinn der letzten 12 Monate 47.000 € x 70% / 360 Tage = 95 € Tagessatz (aufgerundet)
Gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer
Bei längerer Krankheit springt Ihre Krankenkasse ein, doch sie überweist nur 70% des Bruttoeinkommens. Unsere Krankentagegeldversicherung schließt diese Lücke.
So haben wir gerechnet:
- GKV-Versicherter mit 45.000 € Bruttoeinkommen
- GKV zahlt 62 €; 45.000 € x 15% / 360 Tage = 20 € Tagessatz (aufgerundet)
Download: Alle Leistungen auf einen Blick
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu Ihrer Krankentagegeldversicherung.
Für finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit: Sprechen Sie mit uns über eine günstige Krankentagegeldversicherung. Mit Tarifen, die genau auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind!
Besondere Konditionen
Besondere Konditionen
„Meine Gesundheit“ – Alles aus einer Hand, alles in einer Hand
Sie möchten einfach und bequem Belege und Rechnungen zu Ihrer Krankentagegeldversicherung einreichen? Sie benötigen Informationen zu Gesundheitsfragen und Impfempfehlungen, Checklisten und Notrufnummern? Die App „Meine Gesundheit“ ist Ihr nützlicher Begleiter und hilft Ihnen mit praktischen Funktionen und aktuellen Informationen weiter – wann und wo Sie wollen.
Häufige Fragen zum Krankentagegeld
Eine Krankentagegeldversicherung leistet einen vorher vereinbarten Tagessatz, wenn die versicherte Person durch eine Erkrankung arbeitsunfähig ist. Der Tagessatz ist so abzustimmen, dass er die Lücke zum eigentlichen Nettoeinkommen der versicherten Person schließen kann. Die mögliche Höhe des Krankentagegelds hängt auch davon ab, ob der Versicherte im Krankheitsfall Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (gesetzliches Krankengeld) erhält. Wie Sie bei langer Krankheit Ihre Versorgungslücke minimieren, lesen Sie ausführlich in unserem Ratgeber zum Thema Lohnfortzahlung und Krankentagegeldversicherung
Die Höhe des Krankentagegelds hängt davon ab, ob Ihr Lohn weitergezahlt wird und ob Sie im Anschluss Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Generell sollte man versuchen mit dem Krankentagegeld die Lücke zum gewohnten Gehalt zu schließen. Erhalten Sie gesetzliches Krankengeld, werden Ihnen etwa 20 Prozent zum Nettoeinkommen fehlen.
Die kombinierten Leistungen aus Krankengeld und Krankentagegeld dürfen das normale monatliche Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Die Krankentagegeldversicherung ist für gesetzlich und privat versicherte Angestellte ab dem 43. Tag und für Selbstständige und Freiberufler mit einem frühestmöglichen Beginn sinnvoll, da diese im Zweifelsfall sofort ohne Einkommen dastehen und ihren Verdienstausfall ausgleichen müssen.
Für den Fall einer stationären Aufnahme kann auch der zusätzliche Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein.
Nein. Die Krankentagegeldversicherung zahlt nur bei Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie berufsunfähig sind, endet auch der Bezug des Krankentagegelds. Für die Absicherung des BU-Risikos können Sie eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Nachträgliche Anpassungen des Krankentagegelds sind auch ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten möglich, wenn das Einkommen der versicherten Person steigt und die Erhöhung weniger als 10 % des bisher vereinbarten Krankentagegelds beträgt. Eine größere Erhöhung ist nur mit einer neuen Gesundheitsprüfung möglich und es fallen hierfür Wartezeiten an.
Wenn Sie als Arbeitnehmer erkranken, zahlt Ihr Arbeitgeber zunächst Ihren Lohn für sechs Wochen normal weiter. Danach erhalten Sie ein Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Dieses beträgt 70 % Ihres Bruttolohns, maximal aber 90 % Ihres Nettolohns. Die jeweils geringere Grenze findet Anwendung. Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie ebenfalls die Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber, aber danach kein Krankengeld. Selbstständige erhalten grundsätzlich kein Krankengeld und keine Lohnfortzahlung. Insbesondere für privat versicherte Arbeitnehmer und Selbstständige bietet es sich an, die entstehende Einkommenslücke mit einer entsprechenden Zusatzversicherung zu schließen.
Arbeitnehmer erhalten für sechs Wochen weiterhin Lohn vom Arbeitgeber. Für diese Gruppe ist eine Leistung ab dem 43. Tag der Krankschreibung sinnvoll. So wird die Einkommenslücke durch den Krankengeldbezug von der gesetzlichen Krankenkasse minimiert. Selbstständige, die keine Lohnfortzahlung in Anspruch nehmen können, sollten so früh wie möglich Leistungen erhalten. Wir bieten Tarife an, die frühestens ab dem 8. Tag der Krankschreibung leisten.