Berater-Homepage von Heinz-Dieter Mann

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-NG8E-UJ949-23 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-NG8E-UJ949-23

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-NG8E-UJ949-23


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Ameisen in Haus oder Wohnung

Ameisen in Haus oder Wohnung

Ameisen im Haus: So werden Sie die Tiere schnell wieder los

Sie haben plötzlich einige Ameisen bei sich im Haus entdeckt? Das ist zunächst kein Grund zur Sorge: Ameisen stellen keine Gefahr dar und übertragen auch keine Krankheiten.

Eigentlich handelt es sich dabei sogar um sehr nützliche Tiere:

  • Sie fressen schädliche Insekten.
  • Sie lockern mit ihrem weitläufigen Gangsystem den Erdboden auf, wodurch das Pflanzenwachstum gefördert wird.

Doch sobald die kleinen Krabbler sich den Weg ins Wohngebäude gebahnt haben, werden sie lästig und machen sich über die Vorräte her.

Aber Ameisen im Haus sind in der Regel kein Zeichen für mangelnde Hygiene, die Ursachen liegen meist woanders.

Wir haben Wissenswertes zu den Ursachen, der Bekämpfung und Vorbeugung von Ameisen im Haus oder der Wohnung für Sie zusammengestellt.

Inhaltsverzeichnis

Warum kommen Ameisen ins Haus?

In der Regel haben Ameisen ihre Nester außerhalb von Wohnungen oder Häusern: z. B. unter Steinen oder an geschädigtem Holz.

Auf der Suche nach Nahrung schlüpfen Ameisen jedoch durch kleinste Lücken.

Befinden sich Ameisen in Ihrem Haus, kann das zwei verschiedene Ursachen haben:

1. Entweder befinden sich die Tiere bereits in der Hauswand, weil sie dort nisten:

  • Warme und geschützte Wandbereiche haben es Ameisen nämlich besonders angetan.
  • Wollen sie ihren Unterschlupf dann vergrößern, bahnen sich die Tiere möglicherweise einen Gang nach innen.
  • Vereinfacht wird das z. B. durch Baumängel wie etwa Risse in der Bausubstanz oder undichte Fenster.

Übrigens: Ein Ameisennest in der Hauswand gilt nicht als Baumangel.


2. Die Ameisen finden bei ihrer Nahrungssuche einen Weg ins Haus und die Küche.

  • Hat eine Ameise eine vielversprechende Nahrungsquelle aufgetan, markiert sie den Weg dorthin durch eine Pheromon-Spur.
    • So können weitere Ameisen ihres Staates den Weg nachverfolgen und ebenfalls vom Fund des „Kundschafters“ profitieren.
  • Kleine Insekten wie Ameisen können dabei fast jedes Hindernis überwinden.
  • Außerdem kommen die Jungköniginnen auch als fliegende Ameisen in Ihre Wohnung und breiten sich dort aus.

Je attraktiver die Futterquelle für die Tiere ist, desto stärker ist auch der Pheromon-Duft: Die Spur wird mehr genutzt und es werden mehr und mehr Ameisen angelockt.

Gut zu wissen: Besonders stark angelockt werden Ameisen von:

  • Offen herumstehendem bzw. -liegendem Abfall.
  • Essensresten.
  • Unverschlossenem Haustierfutter.
  • Nicht verschlossenen Lebensmitteln aller Art.

Ameisen im Haus bekämpfen: Diese Methoden helfen

Sind Ameisen in Ihren Wohnraum eingedrungen, wollen Sie die ungebetenen Gäste sicher schnell wieder loswerden.

Wir empfehlen Ihnen, dabei auf chemisch-synthetische Schädlingsbekämpfung zu verzichten. Denn mit diesen Chemikalien vernichten Sie nicht nur die Ameisen, Sie schaden womöglich auch Menschen und Haustieren.

Stattdessen gibt es zahlreiche sanfte Hausmittel gegen Ameisen, die Sie stattdessen zur Bekämpfung verwenden können:

  1. Verkleben Sie in der Wohnung alle Schlitze, die den Ameisen als Eingang dienen könnten, mit Dichtungsband.
  2. Dichten Sie auch größere Schlupflöcher wie undichte Türen, Fenster und Fugen mit Gips oder Silikon ab.
  3. Kräuter wie Salbei, Minze, Thymian oder Lavendel haben einen äußerst intensiven Geruch, deshalb meiden Ameisen sie. Streuen Sie getrocknete Blätter dieser Kräuter entlang der Ameisenstraße: Das stört den Geruchssinn der Tiere und sie verlieren die Orientierung.
  4. Alternativ können Sie auch intensiv duftende Lebensmittel wie Zitronenschalen, Zimt, Lorbeerblätter oder Essig vor den Eingängen platzieren.

Ein altbewährtes Mittel, das häufig gegen Ameisen im Haus empfohlen wird, ist Backpulver:

  • Vermischt mit Zucker lockt es die Tiere an, sie fressen das Backpulver und sterben daran.
  • Der Tod durch das Backpulver ist für die Ameisen aber qualvoll, weil das Pulver im Magen der Insekten aufquillt, bis sie platzen.
  • Somit ist aus Tierschutzgründen diese oft gelesene Methode nicht zu empfehlen.

Wann sollte ich einen Fachmann zurate ziehen?

Wenn Sie die Ameisen mit Hausmitteln nicht mehr in den Griff bekommen, sollten Sie auf jeden Fall einen Fachmann zur Schädlingsbekämpfung rufen.

Haben Sie als zusätzlichen Baustein einen Haus- und Wohnungsschutzbrief abgeschlossen, dann übernimmt in der Regel Ihre Hausratversicherung die Kosten dafür.

Die Hilfe eines Fachmanns ist auch empfehlenswert, wenn sich das Nest der Tiere:

  • Hinter einer Holzverkleidung.
  • In Kabelschächten.
  • Oder unter Wintergartenfußböden befindet.

Der Experte berät Sie nämlich auch für den Fall, dass aufgrund der Ameisen bauliche Maßnahmen oder Veränderungen am Haus vorgenommen werden müssen.

Ist der Vermieter für Ameisen im Haus zuständig?

Ihr Vermieter ist dazu verpflichtet, Ihnen das Mietobjekt in einem bewohnbaren Zustand zu übergeben, d. h. es muss auch frei von einem Schädlingsbefall sein.

Befinden sich dann im Laufe der Zeit vereinzelt Ameisen im Haus oder der Wohnung, fällt es unter Ihre Sorgfaltspflicht als Mieter sich um die Bekämpfung der Insekten zu kümmern.

Wann sich der Vermieter kümmern muss

Ist der Schädlingsbefall so hartnäckig, dass ein Fachmann hinzugezogen werden muss, weil die Nutzung der Wohnung oder des Hauses beeinträchtigt ist, liegt die Bekämpfung der Ameisen in der Verantwortung des Vermieters.

Je nachdem, wie stark der Befall tatsächlich ist, kann sich die Ameisenplage sogar mietmindernd auswirken.

Sollten Sie allerdings Ihre Pflichten als Mieter verletzt haben und sind selbst für den Ameisenbefall verantwortlich, kommt der Vermieter nicht für die Kosten der Beseitigung auf.

Ameisenbefall vorbeugen: So halten Sie die Insekten vom Haus fern

Um eine Ameisenplage zu vermeiden und sich damit viel Ärger zu ersparen, treffen Sie am besten einige Vorkehrungsmaßnahmen:

  • Leeren und säubern Sie Futterschalen von Haustieren sowie Obstschalen regelmäßig, um Ameisen nicht anzulocken.
  • Spülen Sie gebrauchtes Geschirr stets ab oder „verschließen“ Sie es in der Spülmaschine.
  • Beseitigen Sie Essensreste und Krümel nach dem Essen.
  • Lagern Sie Nahrungsmittelvorräte in Vorratskammern oder Kühlschränken immer in luftdichten Behältern.
  • Von Zeit zu Zeit sollten Sie Fenster und Türen auf Dichtigkeit überprüfen. Fallen Ihnen Fugen- und Mauerwerksöffnungen auf, verschließen Sie diese direkt mithilfe eines Abdichtungsmittels.
  • Müll und Abfälle sollten Sie ausschließlich in verschließbaren Behältern sammeln und regelmäßig leeren.
  • Suchen Sie Ihre neuen Topfpflanzen nach Ameisen ab, bevor Sie diese in Ihrem Haus platzieren.
  • Entfernen Sie einzelne Ameisen immer sofort.

Zahlt die Versicherung bei Ameisen im Haus?

Informieren Sie sich zunächst darüber, welche Versicherung bei Ihnen für Schädlingsbefall zuständig ist.

Bei einigen Versicherern fällt das unter die Wohngebäudeversicherung, bei anderen gehört es zur Hausratversicherung.

Haben Sie eine Hausratversicherung bei der HUK-COBURG und auch den Zusatzbaustein „Haus- und Wohnungsschutzbrief“ abgeschlossen, dann beauftragen wir eine Fachfirma für die Schädlingsbekämpfung.

Die Beseitigung der Ameisen durch einen Experten wird dann in Höhe von bis zu 500 € von uns übernommen.

Beachten Sie aber, dass das Ausmaß des Befalls das Eingreifen eines Fachmanns berechtigen bzw. erforderlich machen muss.

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen oder interessieren sich für den Abschluss einer Hausratversicherung?

Dann ist ein Kundenberater der HUK-COBURG gerne vor Ort für Sie da.

Alternativ können Sie uns auch einfach über unsere kostenlose Servicehotline unter 0800 2 153 153 650 kontaktieren.

Unser Team freut sich auf Ihren Anruf!

So erreichen Sie mich:

Vertrauensmann

Heinz-Dieter Mann

Im Musfeld 19
53604 Bad Honnef OT Aegidienberg

Tel. 0172 4169108
Fax 0800 2875324240

Beratung:

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