Berater-Homepage von Carmen Blankenberger

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-BRXP-MIUT3-17 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-BRXP-MIUT3-17

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-BRXP-MIUT3-17


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-BRXP-MIUT3-17 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-BRXP-MIUT3-17

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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Kleines Mädchen sitzt im Krankenhaus und hält ein Baby im Arm

Krankenhauszusatz­versicherung

  • Freie Krankenhaus-Wahl und eine Behandlung durch den Chefarzt
  • Unterbringung im Ein- oder Zweitbettzimmer
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Focus Money, Fairster Privater Krankenversicherer Ausgabe 04/2024
Kleines Mädchen sitzt im Krankenhaus und hält ein Baby im Arm
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Krankenhauszusatz­versicherung

  • Freie Krankenhaus-Wahl und eine Behandlung durch den Chefarzt
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Ihre Krankenhauszusatz­versicherung: Erstklassige Behandlung garantiert

Wer im Krankenhaus liegt, möchte nur eins: eine erstklassige medizinische Versorgung, um schnell wieder gesund zu werden. Ihre Krankenhauszusatzversicherung unterstützt Sie dabei!

Die Leistungen der Tarife im Überblick

Stationäre
Zusatzversicherung
Stationäre Zusatzversicherung mit optionalen Leistungen
Unterkunft Zwei-Bett-Zimmer Ein-Bett-Zimmer
Übernahme der ärztlichen Kosten Bis Höchstsatz GOÄ Unbegrenzt
Familienzimmer bei Entbindung
KHT bei Rooming-In 20 € 20 €
Freie Krankenhauswahl
Freie Arztwahl als Privatpatient (z. B. Wahl des Chefarztes)
Kostenübernahme von ambulanten stationsersetzenden Operationen
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Vor- und Nachstationäre Behandlungen
Optionsrecht alle 5 Jahre

Was ist die GOÄ?

Die leitenden Ärzte eines Krankenhauses dürfen ihre Leistungen mit dem Patienten privat abrechnen. Grundlage dafür ist die GOÄ, die Gebührenordnung für Ärzte. Üblich ist die Abrechnung des 2,3-fachen Gebührensatzes, in schwierigeren Fällen können Ärzte auch den 3,5-fachen Satz (Höchstsatz) abrechnen und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung sogar darüber hinausgehen.

 

Jetzt wählen zwischen der stationären Zusatz­versicherung mit oder ohne optionalen Leistungen

Stationäre Zusatz­versicherung

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Beitragsbeispiele:

Icon: Kind

Alter 12
5, 14 €

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Alter 30
32,39 €

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Alter 50
46,94 €

Stationäre Zusatz­versicherung mit optionalen Leistungen

Fordern Sie Ihr individuelles Angebot für Ihre stationäre Zusatzversicherung mit optionalen Leistungen an. 

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Beitragsbeispiele:

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Alter 12
5, 91 €

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Alter 30
37,66 €

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54,58 €

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Unsere Starter-Variante – Voller Versicherungsschutz bei günstigeren Beiträgen

Sind Sie zwischen 21 und 50 Jahre alt, dann können Sie bei uns mit noch günstigeren Beiträgen starten – bei vollem Versicherungsschutz ab dem ersten Tag. Erst nach 3 Jahren steigt der Beitrag 7 Jahre moderat an.

Grafik: Darstellung der monatlichen Beitragsstufen

1. - 3. Jahr - Günstiger Beitragseinstieg
4. - 9. Jahr - Stufenweiser Beitragsanstieg
ab 10. Jahr - Konstanter Beitrag

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Besondere Konditionen

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Als Kunde der BARMER genießen Sie diesen Zusatzschutz zu günstigeren Konditionen.

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Was zahlt die Krankenhauszusatz­versicherung?

Ohne stationäre Zusatzversicherung haben Sie mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung im Krankenhaus lediglich Anspruch auf Unterbringung im Mehrbettzimmer und Behandlung durch den Stationsarzt.

Mit Ihrer Krankenzusatzversicherung haben Sie die freie Wahl:

  • Behandlung als Privatpatient – Sie lassen sich im Krankenhaus als Privatpatient behandeln und genießen besonderen Komfort, wie beispielsweise freie Krankenhauswahl, Behandlung durch den Chefarzt oder Unterbringung im Einbettzimmer oder Zweitbettzimmer.
  • Im Einzelfall Standardleistungen – Ihnen genügen im Einzelfall weniger Leistungen, als versichert sind? Dann belohnen wir Sie je nach Tarif mit bis zu 70 € pro Tag! Auch für die Mitaufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus (Rooming-In) wird ohne medizinische Notwendigkeit und ohne Altersbegrenzung ein Tagegeld von 20 € pro Tag gezahlt.

Wenn schon ins Krankenhaus, dann als Privatpatient: Sichern Sie sich die günstige Krankenhauszusatz­versicherung der HUK-COBURG. Gleich online berechnen!

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Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu Ihrer stationären Zusatzversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Stationären Zusatz­versicherung Stationäre Zusatz­versicherung Tarif SZplus

„Meine Gesundheit“ – Alles aus einer Hand, alles in einer Hand

Screen der App Meine Gesundheit

Sie möchten einfach und bequem Belege und Rechnungen zu Ihrer Krankenhauszusatzversicherung einreichen? Sie benötigen Informationen zu Gesundheitsfragen und Impfempfehlungen, Checklisten und Notrufnummern? Die App „Meine Gesundheit“ ist Ihr nützlicher Begleiter und hilft Ihnen mit praktischen Funktionen und aktuellen Informationen weiter – wann und wo Sie wollen.

Alle Informationen zur App „Meine Gesundheit“

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Häufige Fragen zur Krankenhauszusatz­versicherung

Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatz­versicherung?

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen die Grundversorgung für eine medizinisch notwendige Behandlung.

Die Regelunterkunft stellt das Mehrbettzimmer dar, es behandelt jeweils der diensthabende Arzt - das kann auch der Assistenzarzt sein. Deshalb kommt es häufig vor, dass man von verschiedenen Ärzten behandelt wird, die durchaus auch unterschiedliche Meinungen haben können.

Die Krankenhauszusatzversicherung bietet viele Mehrwerte:

  • Die Kunden entscheiden selbst, in welchem Krankenhaus und von welchem Arzt sie behandelt werden möchten.
  • Der Privatarzt ist in der Regel während des gesamten Aufenthaltes der behandelnde Arzt.
  • Bei bestimmten Erkrankungen kann ein Spezialist zur gezielteren Diagnostik und zum schnelleren Heilungserfolg beitragen.
  • Und im Einbettzimmer hat man die nötige Ruhe und Erholung.
Kann ich bei Entbindung auch ein Familienzimmer bekommen?

Ja, die Krankenhauszusatzversicherung bietet auch die Möglichkeit bei Entbindung ein Familienzimmer zu nutzen.

Was ist die GOÄ?

Die leitenden Ärzte eines Krankenhauses dürfen ihre Leistungen mit dem Patienten privat abrechnen. Grundlage dafür ist die GOÄ, die Gebührenordnung für Ärzte.

Üblich ist die Abrechnung des 2,3-fachen Gebührensatzes, in schwierigeren Fällen können Ärzte auch den 3,5-fachen Satz (Höchstsatz) abrechnen und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung sogar darüber hinausgehen.

Werden die Kosten für den Privatarzt gezahlt?

Ja, Sie genießen die gleiche Behandlung wie ein Privatpatient. Häufig ist der Privatarzt der Chefarzt, das muss aber nicht immer sein, es könnte z. B. auch der Oberarzt sein, wenn er auf diesem Gebiet der Spezialist ist.

Die Rechnung des Privatarztes wird bis zu den Höchstsätzen der GOÄ zu 100 % übernommen. Haben Sie zusätzlich die optionalen Leistungen vereinbart, wird auch für Kosten über den GOÄ-Höchstsätzen geleistet.

Sind die Kosten auf eine Höchstsumme oder einen Prozentsatz begrenzt?

Nein, die Krankenhauszusatzversicherung verfügt über keine Höchstsummen oder prozentuale Erstattungen.

Im Tarif ohne optionale Leistungen werden Chefarztrechnungen bis zum Höchstsatz der GOÄ (3,5-fach) erstattet, wurden die optionalen Leistungen abgeschlossen, auch über diese Höchstsätze hinaus. Die Zimmerzuschläge werden zu 100 % übernommen.

Kann ich das Krankenhaus frei auswählen?

Ja, innerhalb Deutschlands können Sie sich das Krankenhaus, in dem Sie behandelt werden wollen, frei wählen.

Was sind Wahlleistungen?

Wahlleistungen sind Wunschleistungen im Krankenhaus, die die gesetzliche Kasse nicht bezahlt. Es gibt

  • die Unterkunft als Wahlleistung (Ein- oder Zweibettzimmer)
  • Ärztliche Wahlleistungen (Privatarzt, z. B. Chefarzt)
  • Medizinische Wahlleistungen (z. B. Schönheits-OP)

In unserem stationären Zusatztarif sind das Ein- oder Zweibettzimmer und die ärztliche Wahlleistung enthalten.

Was bekomme ich, wenn ich auf Wahlleistungen verzichte?

Wird auf gesondert berechenbare Unterkunft und den Chefarzt verzichtet, zahlen wir hierfür ein Ersatz-Krankenhaustagegeld

  • 30 € pro Tag bei Verzicht auf Chefarztbehandlung oder wahlärztliche Leistung
  • 20 € pro Tag bei Verzicht auf Unterbringung im Einbettzimmer
  • 40 € pro Tag bei Verzicht auf Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer
Bekomme ich meine Kosten erstattet, wenn ich mein Kind ins Krankenhaus stationär begleite?

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in der Regel für Kinder bis zum Einschulalter (die genaue Altersgrenze variiert von Kasse zu Kasse) die zusätzlichen Unterbringungskosten für eine erwachsene Begleitperson, sofern dies medizinisch notwendig ist.

Aus dem stationären Zusatztarif erhalten Sie von uns (zusätzlich), unabhängig vom Alter der zu begleitenden Person und unabhängig, ob eine Begleitung medizinisch notwendig ist, ein Tagegeld von 20 Euro.

Was sind die optionalen Leistungen?

Die optionalen Leistungen bestehen aus der Kostenübernahme für das Einbettzimmer sowie Erstattung der Chefarztbehandlung auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus. Sie sind nur gemeinsam abschließbar.

Können die optionalen Leistungen auch erst später abgeschlossen werden?

Ja, die optionalen Leistungen können jederzeit später abgeschlossen werden. Für den Einschluss dieser Mehrleistungen müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden.

Wird die gesetzliche Zuzahlung aus dem stationären Zusatztarif gezahlt?

Nein, aus dem stationären Zusatztarif wird die gesetzliche Zuzahlung, die alle GKV-Versicherten im Falle eines Krankenhausaufenthaltes zu zahlen haben, nicht übernommen.

Hierfür bieten wir unser Krankenhaustagegeld an. Dessen Leistung können Sie frei verwenden und damit noch weitere, zusätzliche Kosten (z. B. Babysitter…) abdecken.

Werden Fahrtkosten zum Krankenhaus übernommen?

Nein, Fahrtkosten werden nicht übernommen.

Wie funktioniert die Start Police?

Mit unserer Start Police spart man anfänglich nur 50 % der eigentlich erforderlichen Alterungsrückstellungen an. Damit können wir noch attraktivere Einstiegsbeiträge anbieten.

In der Startphase bleibt der vereinbarte Beitrag drei Jahre stabil. Ab dem vierten Versicherungsjahr wird der Anteil an Alterungsrückstellungen jährlich erhöht, bis er zu Beginn des zehnten Versicherungsjahres den Zielbeitrag mit Ansparung der vollen Alterungsrückstellungen erreicht hat.

Spare ich mit der Start Police genügend Alterungsrückstellungen an?

Ja! Die Start Police ist lediglich eine andere Variante des Ansparens von Alterungsrückstellungen. Wichtig ist, dass für das Alter eine bestimmte Summe zur Verfügung steht, aus der die anfallenden Kosten gezahlt werden können.

Entweder spart man von Vertragsbeginn an für den gesamten Versicherungsumfang die benötigten Alterungsrückstellungen an. Das bedeutet, dass der Start-Beitrag etwas höher liegt, da der Anteil für die Alterungsrückstellungen entsprechend hoch ist.

Oder man genießt in den ersten Jahren einen geringen Beitrag, weil der Anteil der Alterungsrückstellungen geringer ausfällt. Die noch fehlenden Alterungsrückstellungen holt man in der Zielphase nach.

Die Konsequenz ist, dass man für einen Zusatztarif mit Start Police in der Zielphase einen etwas höheren Monatsbeitrag zahlt, als wenn man den Zusatztarif ohne Start Police abgeschlossen hat.

Bieten die Mitbewerber auch eine Start Police an?

Ja, es gibt verschiedene Mitbewerber, die eine Start Police anbieten. Allerdings unterscheiden sich die meisten Modelle deutlich von unserem.

Die Startvarianten der Mitbewerber bauen zunächst gar keine Alterungsrückstellungen auf. Damit können sie dem Kunden einen sehr günstigen Beitrag bieten, der unter dem Beitrag unserer Start Police liegt.

Zu einem festgelegten Zeitpunkt (von Mitbewerber zu Mitbewerber verschieden) muss in einen Tarif mit 100 % Alterungsrückstellungen umgestellt werden. Es gibt also keine schrittweise, moderate Steigerung der Alterungsrückstellungen.

Das hat zur Folge, dass der Beitrag für den Zusatztarif stark steigt. Durch diesen deutlichen Beitragssprung ist das Risiko, dass der Kunde den Versicherungsschutz kündigt, groß.

Das ist aus unserer Sicht sehr kundenunfreundlich, denn gerade im Alter wird der Zusatzschutz immer wichtiger.

Warum ist die Start Police nur bis zum Alter von 50 Jahren abschließbar?

Je älter man wird, desto häufiger nimmt man Leistungen in Anspruch. Die steigenden Ausgaben im Alter finanzieren wir mit den Alterungsrückstellungen.

Deshalb müssen wir rechtzeitig dafür sorgen, dass genügend Alterungsrückstellungen angespart werden. In unserer Kalkulation ist deshalb vorgesehen, dass die Alterungsrückstellungen spätestens mit 60 Jahren in vollem Umfang gebildet werden.

Da die Start Phase zehn Jahre dauert, kann man die Start Police nur bis 50 Jahre abschließen.

Können Leistungen sofort in Anspruch genommen werden?

Es gelten die allgemeinen Wartezeiten von drei Monaten und die besondere Wartezeit von acht Monaten für Entbindung und Psychotherapie. Die Wartezeit entfällt bei Unfall.

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