Ein Vater spielt mit seinem Sohn im Garten Fußball während die Mutter auf der Terrasse sitzt und zuschaut.
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Dienst­haftpflicht­versicherung

Ihre Amts­haftpflicht & Vermögensschaden­haftpflicht

  • Sehr günstiger Beitrag
  • Umfassende Absicherung bei Vermögensschäden
  • Hohe Versicherungssumme

Gut geschützt im Öffentlichen Dienst – mit Ihrer Dienst­haftpflicht­versicherung

Die Diensthaftpflichtversicherung (bei uns Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, oft aber auch Berufshaftpflichtversicherung genannt) ist ein essenzieller Schutz für Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst.

Sie sichert Sie gegen finanzielle Risiken ab, die durch Fehler oder Versäumnisse im Dienst entstehen können, und schützt Sie vor möglichen Schadensersatzforderungen.

Ein hohes Arbeitspensum, Zeitdruck und neue Gesetze prägen den Arbeitsalltag vieler Beamter und Beschäftigter im öffentlichen Dienst. Da können schnell Fehler unterlaufen.

Mit unserer Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen solcher Missgeschicke ab.

Inhaltsverzeichnis

Warum ist eine Dienst­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Im beruflichen Alltag kann schon ein vermeintlich kleiner Fehler weitreichende Folgen haben. Stellen Sie sich vor, Sie sind ein Lehrer und können einen Unfall während einer Klassenfahrt nicht verhindern oder Sie verursachen als Verwaltungsbeamter mit einer Fehlentscheidung finanzielle Schäden bei Bürgern.

Besonders für Beamte sowie Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist es wichtig, sich abzusichern.

Denn anders als normale Arbeitnehmende sind Mitarbeitende im öffentlichen Dienst nicht automatisch über ihren Arbeitgeber gegen berufliche Fehler abgesichert. Unterläuft ihnen während ihrer Arbeitszeit ein Fehler, müssen sie selbst für den notwendigen Versicherungsschutz sorgen.

Genau hier setzt die Diensthaftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Dienst. Anderenfalls würden Sie privat haften und möglicherweise mit hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert werden.

Sie sind interessiert? Kontaktieren Sie gerne Ihren Berater vor Ort!

Wer braucht eine Dienst­haftpflicht?

Als Beamter oder angestellte Person im öffentlichen Dienst benötigen Sie eine Diensthaftpflichtversicherung, um sich auch gegen grob fahrlässige Schäden während der Dienst- & Amtszeit abzusichern. Wenn ein Lehrer im Unterricht einen Fehler macht oder ein Polizist im Einsatz unabsichtlich einen Sachschaden verursacht, bietet die Diensthaftpflicht den nötigen Schutz.

Die Diensthaftpflichtversicherung ist also sinnvoll, wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind und Schäden, die Sie während Ihres Dienstes bei Dritten verursachen könnten, absichern möchten. Dazu zählen etwa Lehrer, Verwaltungsangestellte, Polizisten, Feuerwehrangestellte oder auch Mitarbeiter in Ämtern.

Sie deckt Risiken ab, die in den meisten Bereichen des öffentlichen Dienstes bestehen und schützt vor möglichen finanziellen Schäden.

Was deckt eine Dienst­haftpflicht­versicherung ab?

Eine Diensthaftpflichtversicherung, beziehungsweise die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, bietet Ihnen Schutz vor Schadensersatzforderungen, die durch folgende Schäden entstehen können:

  • Personenschäden: Das sind Situationen, bei denen durch eine Fahrlässigkeit jemand verletzt wird. Beispielsweise verletzt sich ein Schüler während einer Klassenfahrt.
  • Sachschäden: Hier besteht Schutz, wenn etwas kaputt geht. Beispielsweise, wenn teure Gerätschaften beschädigt werden.
  • Vermögensschäden: Wenn ein Fehler zu einem rein finanziellen Schaden führt. Beispielsweise verursacht ein Polizist im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen Sachschaden an einem fremden Fahrzeug.

Die Risiken und deren Wahrscheinlichkeit variieren je nach Tätigkeit:

  • Für Lehrer sind beispielsweise Unfälle oder Verletzungen während Klassenfahrten und Pausenaufsichten typische Szenarien.
  • Für Verwaltungsbeamte sind es fehlerhafte Genehmigungen oder Versäumnisse, etwa bei der Steuerberechnung. Diese können zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen.
  • Für Einsatzkräfte, etwa Polizisten oder Feuerwehrleute, können Unfälle oder Fehlentscheidungen während Einsätzen zu schweren Personenschäden führen.

Wie unterscheiden sich Dienst­haftpflicht und Privat­haftpflicht?

Während die Private Haftpflichtversicherung Schäden an Dritten im privaten Alltag abdeckt, greift die Diensthaftpflichtversicherung bei verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die bei Tätigkeiten im öffentlichen Dienst entstanden sind.

Als Ergänzung zu Ihrer Privathaftpflichtversicherung schützt Sie die Diensthaftpflichtversicherung beispielsweise:

  • Wenn sich auf einer Klassenfahrt einer Ihrer Schüler verletzt und Sie verantwortlich gemacht werden.
  • Wenn Sie bei einem Polizeieinsatz das Eigentum von Unbeteiligten beschädigen.
  • Wenn Sie versehentlich eine virenverseuchte dienstliche E-Mail in Umlauf bringen.
  • Wenn Ihr Arbeitgeber aufgrund eines versäumten Termins finanzielle Schäden erleidet.

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufs­haftpflicht-, einer Dienst­haftpflicht- und einer Amts­haftpflicht­versicherung?

Berufshaftpflicht ist in der Regel der übergeordnete Begriff für alle geltenden Haftpflichtversicherungen im Beruf. Die Bezeichnung einer Berufshaftpflicht wird auch für Berufe im medizinischen Bereich oft verwendet.

Die Begriffe Diensthaftpflicht und Amtshaftpflicht bezeichnen dasselbe und werden für den öffentlichen Dienst angewandt.

Wenn Sie bei uns eine Diensthaftplicht abschließen, dann handelt es sich dabei immer um unsere Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Sie sind interessiert? Kontaktieren Sie gerne Ihren Berater vor Ort!

Die Bedeutung der Dienst­haftpflicht: HUK-COBURG-Experte Oliver Ludwig im Gespräch

Oliver Ludwig im Anzug in der Lobby der HUK-COBURG
  • Warum benötigen Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
    Beamte und Tarifbeschäftige sind im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern nicht über ihren Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn gegen ein Risiko im beruflichen Bereich abgesichert.
    Wenn ihnen also während ihrer Arbeitszeit durch Zeitdruck oder aus einem anderen Grund ein Fehler unterläuft, müssen sie selbst für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen.
  • Warum würden Sie Beamten und Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst dazu raten, eine Versicherung abzuschließen?
    Wir bieten die Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht immer in Verbindung mit der Privathaftpflichtversicherung an. Jeder weiß, wie schwerwiegend hier die Folgen sein können.
    Genau wie im privaten Bereich ist es wichtig, eine solche Versicherung auch für den beruflichen Bereich abzuschließen. Denn grundsätzlich trifft jeden das Risiko. Niemand kann sich vor solchen Fällen schützen.
    Außerdem sind die Beiträge sehr günstig. Wir sprechen hier von 9 bis 79 € im Jahr, mit denen man sich mit unserer Diensthaftpflichtversicherung rundum absichert. Da sollte man nicht lange überlegen.
  • Und gegen ein solches Risiko können sie sich nur durch eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung absichern?
    Genau richtig. Letztendlich ist es ja eine freiwillige Versicherung, die man abschließen kann, aber nicht muss. Für viele ist das Risiko jedoch zu abstrakt. Sie sehen die Notwendigkeit einer solchen Versicherung nicht.

Warum benötigen Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Oliver Ludwig im Anzug in der Lobby der HUK-COBURG

Beamte und Tarifbeschäftige sind im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern nicht über ihren Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn gegen ein Risiko im beruflichen Bereich abgesichert.

Wenn ihnen also während ihrer Arbeitszeit durch Zeitdruck oder aus einem anderen Grund ein Fehler unterläuft, müssen sie selbst für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen.

Warum würden Sie Beamten und Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst dazu raten, eine Versicherung abzuschließen?
Wir bieten die Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht immer in Verbindung mit der Privathaftpflichtversicherung an. Jeder weiß, wie schwerwiegend hier die Folgen sein können.

Genau wie im privaten Bereich ist es wichtig, eine solche Versicherung auch für den beruflichen Bereich abzuschließen. Denn grundsätzlich trifft jeden das Risiko. Niemand kann sich vor solchen Fällen schützen.

Außerdem sind die Beiträge sehr günstig. Wir sprechen hier von 9 bis 79 € im Jahr, mit denen man sich mit unserer Diensthaftpflichtversicherung rundum absichert. Da sollte man nicht lange überlegen.

Und gegen ein solches Risiko können sie sich nur durch eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung absichern?
Genau richtig. Letztendlich ist es ja eine freiwillige Versicherung, die man abschließen kann, aber nicht muss. Für viele ist das Risiko jedoch zu abstrakt. Sie sehen die Notwendigkeit einer solchen Versicherung nicht.

Interview weiterlesen

Können Sie die Risiken denn konkret benennen? Was kann einem Beamten oder Tarifbeschäftigten passieren?
Das ist je nach Beruf sehr unterschiedlich.
Nehmen Sie einen Lehrer: Während einer Klassenfahrt könnte sich ein Schüler verletzen. Bei sogenannten Einsatzjobs, also Polizist, Feuerwehrmann oder Sanitäter, kann schnell etwas passieren.
Wobei ich hier dazu sagen muss, dass die HUK-COBURG leider nicht alle Berufsgruppen versichert.

Welche Berufsgruppen sind nicht versichert?
Ausgenommen sind z. B. Architekten und Leute mit medizinischen Tätigkeiten wie Ärzte, Sanitäter und Hebammen.

Die Risiken der einzelnen Berufe werden demnach unterschiedlich eingeschätzt und bewertet. Welche Rolle spielt das für den Versicherungsschutz?
Es ist richtig, dass sich die Beiträge nach dem Risiko der ausgeübten Tätigkeit richten. Die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist daher in 3 Kategorien unterteilt.

  • Die günstigste Kategorie ist die Berufsgruppe 1. Zu dieser gehören Lehrer, Erzieher oder Personen, die in der Verwaltung einer Universität beschäftigt sind. Für sie kostet eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung lediglich 9 € im Jahr.
  • Zur Berufsgruppe 2 gehören Angehörige der Polizei, des Zolls oder der Bundeswehr, aber auch Personen mit reiner Verwaltungstätigkeit, z. B. Angestellte von Sozialversicherungsträgern, Richter, Staatsanwälte, kirchliche Bedienstete und Pfarrer. Sie bezahlen 19 € im Jahr.
  • In der 3. Berufsgruppe sind alle Berufe mit einem deutlich höheren Risiko – z. B. Gerichtsvollzieher, Vollziehungsbeamte oder Personen, die im Umweltbereich, im Bau-, Vermessungs- und Wasserwirtschaftsamt arbeiten. Die müssen einen Jahresbeitrag von 79 € zahlen.

Welches Risiko haben Mitarbeiter auf einem Amt?
Wenn ein Mitarbeiter im Umweltamt etwas fehlerhaft genehmigt und diese Genehmigung für Umweltschäden oder nachweislich zu Gesundheitsschäden in der Bevölkerung führt, kann das mitunter dramatische Auswirkungen haben.

In welchen Fällen greift für die einzelnen Berufsgruppen sonst noch eine solche Versicherung?
Bei Lehrern sind die Klassenfahrt oder die Pausenaufsicht typische Beispiele. Wenn sich während einer solchen Situation ein Kind verletzt oder zu Schaden kommt, weil der Lehrer seinen Pflichten nicht hinreichend nachgekommen ist, dann könnte er in Haftung genommen werden.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch auf einen sehr wichtigen Aspekt hinweisen. Wenn Schadenersatzansprüche gestellt werden, prüfen wir zu allererst, ob und inwieweit diese berechtigt sind. Neben dem Ersatz berechtigter Forderungen, werden unberechtigte Ansprüche abgelehnt.
Finanzbeamten können bei der Steuerberechnung Fehler unterlaufen. An diese Berufsgruppe denkt man nicht direkt. Durch eine solche Fehlberechnung entsteht für den Bürger ein Schadenanspruch.

Wenn jemand keine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat und einer der genannten Fälle eintritt – was droht ihm dann?
Es kann durchaus Schäden geben, die in den Millionenbereich gehen. Nehmen Sie z. B. den Fall des Polizisten, der eine Person während eines Schusswechsels verletzt. Es kann durchaus sein, dass jemand so schwer verletzt wird, dass er vielleicht lebenslang eingeschränkt ist. Die Folgen können sowohl psychisch als auch finanziell gravierend sein.

Und der Staat tritt in einem solchen Fall nicht für seine Beamten ein?
Es ist schon so, dass der Dienstherr oder der Arbeitgeber für die Angestellten oder für die Beamten Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt. Nichtsdestotrotz kann der Dritte sich aber auch direkt an den Beamten wenden. Der Geschädigte wird sich nämlich in aller Regel an den wenden, der den Schaden verursacht hat.

Wird die staatliche Absicherung überschätzt?
Der Dienstherr wird je nach Umstand den Verursacher in Regress nehmen und sich das Geld zurückholen wollen. Aber auch diese Fälle sind über die Amtshaftpflichtversicherung mit abgedeckt.

Und die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der HUK-COBURG bietet einen Schutz gegen alle diese Szenarien?
Als traditioneller Versicherer für den öffentlichen Dienst blicken wir auf eine langjährige Expertise in diesem Bereich zurück. Der öffentliche Dienst liegt uns deshalb auch ganz besonders am Herzen.
Wir bieten einen 100%-Schutz an, den die Kunden schon ab 9 € im Jahr bekommen. Bei so niedrigen Beiträgen sollte nicht gespart werden.

Leistungen unserer Amts- und Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung

Mit unserer Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind Sie bei Ihren täglichen Aufgaben und Handlungen im Dienst immer rundum geschützt. Die Versicherungssumme steht mit 1 Million € zur Verfügung.

Die Absicherung durch eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst unabdingbar, da sie im beruflichen Alltag selbst für potentielle Fehler haften müssen. Bereits ab sehr geringen Jahresbeiträgen (zwischen 9 und 79 €) bietet dieser Schutz umfassende Sicherheit gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Gerade angesichts der hohen finanziellen Risiken, die bei Schadensfällen entstehen können, lohnt es sich in diesen wichtigen Versicherungsschutz zu investieren.

Da die Risiken je nach ausgeübtem Beruf unterschiedlich sind, ergeben sich die Kosten für die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nach Berufsgruppe:

  • Berufsgruppe 1: Zu dieser Gruppe zählen beispielsweise Lehrer, Erzieher oder Verwaltungsmitarbeiter an Universitäten. Hier beläuft sich der Jahresbeitrag auf etwa. 9 €.
  • Berufsgruppe 2: Hierzu gehören Polizistinnen und Polizisten, Zollbeamtinnen und -Beamte, Mitarbeitende der Bundeswehr sowie Angestellte in bestimmten Verwaltungsbereichen (etwa Richter, Staatsanwälte oder Pfarrer). Die Beiträge liegen hier bei rund 19 € jährlich.
  • Berufsgruppe 3: Diese Gruppe umfasst Berufe mit höherem Risiko, wie Gerichtsvollzieher, Vollziehungsbeamtinnen und -Beamte oder Mitarbeitende in Bereichen wie Umwelt, Bau, Vermessung und Wasserwirtschaft. Der Jahresbeitrag beträgt in diesem Fall etwa 79 €.

Die Einteilung spiegelt wider, wie unterschiedlich die Schadensrisiken in den einzelnen Bereichen eingeschätzt werden: Ein Fehler eines Mitarbeiters im Umweltamt, der zu Umweltschäden oder Gesundheitsschäden in der Bevölkerung führt, kann beispielsweise dramatische Auswirkungen haben – hier ist ein adäquater Versicherungsschutz besonders wichtig.

Die Jahresbeiträge zur Amts- und Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung

Berufsgruppe 1 Berufsgruppe 2 Berufsgruppe 3
Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 9,00 € 19,00 € 79,00 €
Amts- und Vermögens­schadenhaftpflicht­versicherung
Berufsgruppe 1 9,00 €
Berufsgruppe 2 19,00 €
Berufsgruppe 3 79,00 €


Jahresbeiträge je Person (zusätzlich zur Privathaftpflichtversicherung Classic)

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Amts- und Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung? Hier finden Sie alle versicherbaren Berufsgruppen.

Erweitern Sie Ihre Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Gehen Sie auf Nummer sicher und erweitern Sie Ihre Diensthaftpflicht gegen einen geringen zusätzlichen Betrag um folgende Sach- und Vermögensschaden-Deckungen:

Jahres­beiträge je Person
Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum für Bundeswehr-, Polizei- und Zollangehörige
7,00 €
Dienstfahrzeug- und Regress­haftpflicht­versicherung
10,00 €

Der Verlust von fiskalischem Eigentum (z. B. Dienstkleidung und Ausrüstungsgegenstände) ist bis 10.000 € versichert.

Damit versichern Sie Personen- und Sachschäden, für die Sie infolge des dienstlichen Gebrauchs eines Kraftfahrzeug Ihres Dienstherrn verantwortlich gemacht werden. Wir ersetzen Schäden am Dienstfahrzeug bis 50.000 € und Regressansprüche des Dienstherrn aufgrund von Schäden, die Dritten entstanden sind, bis 1 Million €.

Dies kann besonders sinnvoll sein, wenn Sie in einem besonders risikoreichen Bereich tätig sind oder wenn Sie besonderen Zusatzschutz benötigen.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Amts- und Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung

Sie sind interessiert? Kontaktieren Sie gerne Ihren Berater vor Ort!

Häufige Fragen zur Dienst- bzw. Amts- und Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung

Wer braucht eine Dienst­haftpflicht?

Beamtinnen und Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes brauchen eine Diensthaftpflichtversicherung, um sich gegen grob fahrlässige Schäden während der Dienst- und Amtszeit abzusichern.

Für Beamtinnen und Beamte wie auch Anwärter gilt, dass Sie für Schäden haftbar sind, wenn Sie Ihre Dienstpflicht verletzen. Der angerichtete Personen-, Sach- oder Vermögensschaden wird in diesen Fällen nicht vom Dienstherrn getragen. Hier schützt allerdings eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – für geringe Kosten.

Wann sollte man eine Amts­haftpflicht- bzw. Dienst­haftpflicht­versicherung abschließen?

Angehende Lehrerinnen und Lehrer sollten schon im Referendariat eine Amtshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Denn auch Referendare übernehmen die Pflichten als Lehrer und unterrichten Schüler und Schülerinnen.

Sollte sich bei einem Unfall auf dem Pausenhof ein Schüler verletzen und der Lehrer ist seiner Aufsichtspflicht nicht hinreichend nachgekommen, deckt die Diensthaftpflichtversicherung mögliche Forderungen Dritter ab.

Bis wohin deckt die Privat­haftpflicht?

Die Private Haftpflichtversicherung sichert nur Schäden im privaten Bereich ab. Die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist die optimale Ergänzung, um auch im Dienst rundum abgesichert zu sein.

Werden alle Berufe im öffentlichen Dienst durch die Dienst­haftpflicht­versicherung abgedeckt?

Nein, die Diensthaftpflicht gilt für verschiedene Berufsgruppen im öffentlichen Dienst. Einige Berufsgruppen, darunter Architektinnen und Architekten und Personen mit medizinischen Tätigkeiten (z. B. Ärzte, Sanitäter, Hebammen) sind jedoch ausgenommen.

Wer haftet, wenn der Arbeitgeber nicht die Verantwortung übernimmt?

Prinzipiell unterliegt der Arbeitgeber, beziehungsweise der Dienstherr der Amtshaftung und muss Dritte entschädigen. Sobald aber einem Beamten eine Verletzung der Dienstpflicht nachgewiesen werden kann, werden entstandene Schäden vom Dienstherrn an den Verursacher weitergereicht.

In Fällen der Haftung muss zwischen

  • fahrlässigen,
  • grob fahrlässigen und
  • vorsätzlichen Fehlern

unterschieden werden.

Beispiele:

  • Auf einer Einsatzfahrt wird durch ein Einsatzfahrzeug die auf rot stehende Kreuzungs-Ampelanlage unvorsichtig überquert, ein Fahrradfahrer kommt zu Schaden.
  • Schmuck ist vor dem Sportunterricht beim Lehrer abzugeben, der dies in seiner verschlossenen Kabine verwahren soll. Das tut er nicht, der Schmuck wird gestohlen.

In diesen Fällen ist es ratsam, dass sich Beamte und Beamtinnen sowie Beamtenanwärter des öffentlichen Dienstes vor einer Schadensersatzpflicht absichern. Mit der Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der HUK-COBURG sind Sie rundum geschützt.

Private Haft­pflicht­versicherung

Die beschädigte Stereoanlage eines Freundes oder ein mit dem Fahrrad angefahrener Fußgänger: Wer einen Schaden verursacht hat, muss ihn wieder gut machen. Wir sichern Sie besonders günstig gegen finanzielle Folgen bei einem Schadenfall ab.

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