Frau hebt in der Küche ihre Katze hoch.
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Katzen­versicherung

Ihre günstige Katzen­haftpflicht

  • Hohe Versicherungssummen
  • Optimale Absicherung im Schadensfall
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Katzen­versicherung: Sicher durch jedes Abenteuer

Eine Katze ist ein treuer Begleiter im Alltag – in den meisten Fällen sogar ein fester Bestandteil der Familie. Ob Wohnungskatze oder abenteuerlustiger Freigänger – jeder Vierbeiner hat seine Eigenheiten und genau wie wir Menschen können auch Katzen in unerwartete Situationen geraten.

Aber was passiert, wenn ein Schaden durch das eigene Haustier entsteht? Gilt für die Fellnasen eine Versicherungspflicht? Oder greift die private Haftpflichtversicherung bei Schadenfällen automatisch? Wir haben Ihnen zusammengetragen, wie Sie Ihre Katze versichern können und was von einer Versicherung für Katzen abgedeckt wird.

Inhaltsverzeichnis

Warum eine Katzen­versicherung sinnvoll ist

Stellen Sie sich vor, Ihr Freigänger läuft über ein Auto und hinterlässt Kratzer im Lack. Oder die Wohnungskatze beißt in einer ungewöhnlichen Situation zu. Auch wenn die Fellnasen grundsätzlich zu den zahmen Haustieren zählen, kann es zu unerwarteten Schadenssituationen kommen, die auch schnell erhebliche Kosten verursachen können. Sie als Tierhalter müssten für diese Kosten dann aufkommen.

In § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist nämlich festgelegt, dass Tierhalter im Sinne der Tierhalterhaftung für Schäden, die einem Dritten durch das Tier entstanden sind, aufkommen müssen. Auch, wenn den Tierhalter selbst keine Schuld trifft.

Hier kommt die private Haftpflichtversicherung ins Spiel, die für den Tierhalter in Schadenfällen als Katzenversicherung dient. Sie schützt Sie vor finanziellen Belastungen, gibt entsprechende Sicherheit in den genannten und vielen anderen Fällen und sorgt dafür, dass ein Tierhalter sorglos mit seinem Vierbeiner zusammenleben kann.

Eine separate Tierversicherung für Katzen ist für die finanzielle Absicherung nicht unbedingt notwendig, denn grundsätzlich sind Schäden durch zahme Haustiere – neben Katzen auch Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Kaninchen – durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dabei wird allerdings vorausgesetzt, dass die Tiere privat und nicht zu gewerblichen Zwecken gehalten werden.

Sollten Sie nicht durch eine Privathaftpflicht abgesichert sein, haften Sie für ihr Haustier mit Ihrem Privatvermögen. Grundsätzlich besteht für Katzen, ganz im Gegensatz zu Hunden oder Pferden, keine Versicherungspflicht. Da das Verhalten von Haustieren aber nicht immer berechenbar ist – ganz egal, wie gut sie erzogen sind – ist es sinnvoll, eine Katzenversicherung über die private Haftpflichtversicherung mitlaufen zu lassen.

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Leistungen einer Katzen­haftpflicht

Je nach Lebensstil und Umfeld Ihrer Katze ergeben sich unterschiedliche Schwerpunkte zum Versicherungsschutz. Ob Wohnungskatze oder Freigänger: Mit der passenden Katzenhaftpflicht – abgedeckt durch die private Haftpflichtversicherung – genießen Sie die Gewissheit, finanziell abgesichert zu sein, wenn Ihr Vierbeiner etwas anstellt.

Die private Haftpflichtversicherung deckt entstandene Kosten durch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ab.

Katzen­versicherung für Wohnungskatzen

Auch wenn Wohnungskatzen sich überwiegend in einem sicheren Umfeld bewegen, kann es zu unerwarteten Schäden kommen.

Stellen Sie sich vor, Ihre Katze begrüßt neugierig einen Besucher in Ihrem Zuhause und verursacht dabei Schäden – etwa, indem sie eine Handtasche zerkratzt oder eine teure Brille vom Tisch wirft. Diese Vorfälle fallen unter die private Haftpflichtversicherung und können, ohne eine solche, erhebliche Kosten verursachen, insbesondere bei hochwertigen Gegenständen.

Ein weiterer Vorteil bei der Privathaftpflicht als Katzenversicherung für Wohnungskatzen: Einige Versicherer, darunter die HUK-COBURG, bieten in der privaten Haftpflicht bis zur vereinbarten Deckungssumme auch Schutz für Schäden innerhalb der eigenen Mietwohnung und am festverbauten Inventar. Etwa bei zerkratzten Türrahmen oder Schäden am Bodenbelag durch den Kratzbaum – mit der richtigen Katzenhaftpflicht sind Sie also finanziell abgesichert, ohne sich bei jedem Missgeschick Sorgen machen zu müssen.

Ausgeschlossen sind Glasschäden, sowie Beschädigungen an Heizkörpern und Küchen einschließlich Einbaugeräten.

Beispielfälle, bei denen die Privathaftpflicht als Katzenversicherung für Wohnungskatzen greift:

Eine Katze wird von ihren Besitzern gekuschelt.
  • Ihre Katze beißt oder kratzt eine Person, und diese fordert Schadenersatz. Besonders bei Katzenbissen, die Infektionen verursachen können, werden die Kosten für Behandlungen gedeckt.
  • Der Vierbeiner kommt beim Herumtoben gegen eine brennende Kerze und löst einen kleinen Brand aus – der Schaden ist abgedeckt.
  • Ihre Katze hinterlässt Kratzspuren am Parkettboden oder beschädigt durch Hochspringen und Kratzen die Tür – auch solche Kosten werden übernommen.
  • Beim Spielen wird durch die Krallen Ihrer Kratze die Kleidung Ihres Besuchs beschädigt. Hier greift ebenfalls die private Haftpflichtversicherung.

Freigänger-Katzen optimal absichern

Freigänger sind besonders abenteuerlustig – und damit auch höheren Risiken ausgesetzt.

Beispielsweise, wenn Ihre Fellnase auf den Balkon des Nachbarn klettert und dort Beschädigungen verursacht. Darüber hinaus besteht bei Freigängern ein erhöhtes Risiko, dass sie in Situationen geraten, die Menschen betreffen.

Läuft Ihre Katze zum Beispiel auf die Straße und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall, können hohe Schadensersatzforderungen entstehen. Das kann unter Umständen für Sie als Halter teuer werden.

Beispielfälle, bei der ihre Freigänger-Katze versichert ist – dank Privathaftpflicht:

Eine Katze läuft auf der Terrasse.
  • Wenn Ihr Vierbeiner vor ein Auto läuft und dadurch einen Unfall verursacht, bei dem Menschen verletzt werden, sind Sie vor finanziellen Belastungen geschützt.
  • Ihre Katze wirft beim Streunen eine wertvolle Vase im Haus eines Nachbarn um. Auch hier kommt die Privathaftpflicht für die entstandenen Schäden auf.
  • Klettert Ihre Fellnase auf ein fremdes Auto und hinterlässt Kratzer im Lack, übernimmt die Katzenhaftpflicht die Kosten für solche Beschädigungen.
    Übrigens: In solchen Fällen unterliegt der Geschädigte der Beweispflicht. Ein einfacher Verdacht reicht nicht aus – die Person muss den Schaden durch ihr Haustier nachweisen. Zahlen Sie also im Zweifel nicht voreilig, sondern erst, wenn die Situation genau geklärt ist.

Was ist nicht mitversichert?

Schäden im eigenen Zuhause oder an Ihrem Hab und Gut sind nicht mitversichert. Darüber hinaus zahlt die Privathaftpflicht unter Umständen nicht, wenn beispielsweise Ihr Stubentiger eine andere Katze verletzen sollte.

Allerdings wird bei einem Aufeinandertreffen zweier Tiere immer auch ein Mitverschulden des Geschädigten berücksichtigt, weshalb hier zunächst im Einzelfall zu prüfen ist, wo die Schuld liegt.

Kosten einer Katzen­versicherung

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie als Katzenhalter abgesichert. Sie sind also geschützt, wenn Schadensersatzansprüche an Sie gestellt werden.

Grundsätzlich hängt der Beitrag für eine Privathaftpflicht, in der beispielsweise auch Katzen mitversichert sind, von Faktoren wie z. B. Ihrer Lebenssituation ab. Wenn Sie sich über die genauen Kosten informieren und dazu beraten werden möchten, kontaktieren Sie uns gerne.

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Katze sorgenfrei versichern – mit der HUK-COBURG

Wollen Sie sorgenfrei mit ihrer Fellnase den Alltag bestreiten und auch in unvorhergesehenen Situationen geschützt sein? Die HUK-COBURG bietet Ihnen die perfekte Lösung, um Ihren Vierbeiner bestmöglich abzusichern. Hier finden Sie den Schutz, den Ihre Katze verdient.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Rundum-Schutz für Ihre Katze, egal ob Freigänger oder Wohnungstier.
  • Attraktive Beiträge und transparente Bedingunge
  • Flexible Tarife, die sich individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen lassen. n.
  • Schnelle Schadensregulierung durch einen erfahrenen Versicherer.

Ob kleine Abenteuer oder große Herausforderungen – mit der HUK-COBURG sind Sie und Ihr Vierbeiner bestens abgesichert. Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Tarif und starten Sie in eine sichere Zukunft.

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Wie verhalte ich mich, wenn meine Katze einen Schaden verursacht?

Ihre Katze hat fremdes Eigentum beschädigt oder eine andere Person verletzt? Dann gilt zunächst: Ruhe bewahren!

  • Entfernen Sie zunächst die Katze vom Ort des Geschehens, um die Gefahr weiterer Schäden zu minimieren.
  • Außerdem sollten Sie bei möglichen Verletzungen Erste Hilfe leisten.
  • Erfragen Sie dann die Kontaktinformationen der Beteiligten und Geschädigten.
  • Denken Sie anschließend daran, die Versicherung so detailliert wie möglich über den Vorfall und Schaden zu informieren. Nutzen Sie dafür gerne unsere Online-Schadenmeldung.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer privaten Haftpflichtversicherung für Ihre Katze.

Tierkranken­versicherung

Wenn Ihre Katze einmal krank werden oder sich ernsthaft verletzen sollte, sind Sie mit der Tierkrankenversicherung unseres Partners, der Gothaer Allgemeine Versicherung AG bestens abgesichert.

Häufige Fragen zur Katzen­versicherung

Ich verletze ohne Absicht eine Katze. Deckt meine Privat­haftpflicht den Schaden?

Sollten Sie ohne Absicht eine fremde Katze verletzen, gilt das als Sachschaden und wird in bestimmten Situationen von der Kfz-Versicherung (z. B. mit dem Auto angefahren) oder der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Zahlt die private Haft­pflicht­versicherung auch, wenn meine Katze verletzt wird?

Nein, die private Haftpflichtversicherung leistet, wenn Ihre Katze verletzt wird.

  • Sie haben allerdings in bestimmten Fällen Anspruch auf Schadensersatz, wenn eine andere Person Ihre Katze verletzt.
  • Da die Hauskatze versicherungstechnisch auch als Sache gilt, kommt unter bestimmten Umständen auch die Hausratversicherung für den Schaden auf.

Sollte sich Ihre Katze einmal schwer verletzen, sind Sie mit der Tierkrankenversicherung unseres Partners, der Gothaer Allgemeine Versicherung AG bestens abgesichert.

Ist mit der Privat­haftpflicht auch meine Freigänger-Katze versichert?

Ja, denn die private Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz für alle Ihre Hauskatzen.

Es spielt also keine Rolle, ob es sich um reine Wohnungskatzen oder Katzen mit Freigang handelt.

Wer zahlt wenn meine Katze eine andere Katze verletzt hat?

Für Tiere gelten nach § 90a des BGB die gleichen Vorgaben wie für Sachen.

Deswegen müssen Sie als Tierhalter auch für die Schäden aufkommen, wenn Ihre Katze eine andere Katze verletzt.

Beachten Sie aber: Treffen zwei Tiere aufeinander, wird immer auch ein Mitverschulden des Geschädigten berücksichtigt.

Hier gilt es also zunächst zu prüfen, wen wieviel Schuld trifft.

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