Berater-Homepage von Sven Winkler
Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-SM5R-NOJQF-54 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-SM5R-NOJQF-54

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-SM5R-NOJQF-54


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

BGH-Urteil zum Abgasskandal

Sind Sie von der Diesel- bzw. Abgasthematik betroffen?

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 21. März 2023 die Rechte der Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen gestärkt.

Mit seinen Urteilen vom 26. Juni 2023 hat sich der BGH der Auffassung des EuGH angeschlossen und bestätigt, dass Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller auch bei Fahrlässigkeit in Betracht kommen.

Wenn Sie von der Diesel- bzw. Abgasthematik (in den Medien als „Abgasskandal“ bzw. „Dieselskandal“, mit dem Hinweis „Thermofenster“ bezeichnet) betroffen und unser Rechtsschutz-Kunde sind, dann helfen wir Ihnen gerne weiter.

Sie möchten Ihre Ansprüche prüfen lassen?

Sie können Ihre evtl. Ansprüche durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl prüfen lassen.

Um eine schnelle und unkomplizierte Ersteinschätzung zu erhalten, steht Ihnen einer unserer Rechtsdienstleister zur Verfügung.

Ersteinschätzung erhalten *
*

Mit Klick auf „Ersteinschätzung erhalten“ werden Sie auf die Seite unseres Rechtsdienstleisters weitergeleitet.