Werten Sie Ihre Gesetzliche auf: Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie nicht auf den umfangreichen Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung verzichten. Mit einer Krankenzusatzversicherung sichern Sie sich eine bessere Behandlung im Krankenhaus, umfangreiche Zusatzleistungen oder eine hohe Erstattung bei Zahnersatz.
Krankenzusatzversicherung gibt es für alle Behandlungsbereiche. Mit einer Zusatzversicherung für stationäre Aufenthalte sichern Sie sich zum Beispiel ein Einzelzimmer im Krankenhaus, die Behandlung durch den jeweiligen Chefarzt und optional auch ein Krankenhaustagegeld zur freien Verwendung.
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für notwendigen Zahnersatz weit über die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse hinaus. Bis zu 100% der tatsächlichen Kosten werden übernommen. Zusätzlich übernimmt die Zahnzusatzversicherung zum Beispiel die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung.
Eine Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich übernimmt Kosten für viele Behandlungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgesichert sind. Sie sichern sich damit Kostenerstattungen für Naturheilverfahren, Osteopathie oder zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen.
Die einzelnen Leistungsbereiche der Krankenzusatzversicherung lassen sich miteinander kombinieren. Sie wählen so nur den Versicherungsschutz aus, den Sie ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung benötigen. Sie entscheiden, ob Sie ein Komplettpaket wählen oder nur einzelne Leistungen wie eine Zahnzusatzversicherung benötigen.
Unsere Krankenzusatzversicherungen im Überblick
Informieren Sie sich über die Leistungen unserer Krankenzusatzversicherungen:
Besondere Konditionen
Besondere Konditionen
Häufige Fragen zur Krankenzusatzversicherung
Die privaten Zusatzversicherungen der HUK-COBURG leisten überall dort, wo die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Teil der Kosten für Behandlungen übernimmt oder sogar gar nichts mehr zahlt.
Die GKV zahlt für Zahnersatz und bestimmte Zahnbehandlungen nur noch Festzuschüsse, die aber die tatsächlichen Kosten nicht abdecken. Im besten Fall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen der Regelversorgung 65 % der anfallenden Kosten. Wenn Sie sich für hochwertigen Zahnersatz oder spezielle Zahnbehandlungen entscheiden, unterstützt Sie die private Zahnzusatzversicherung und übernimmt einen Teil oder die gesamten Kosten für Ihre Behandlung.
Die Kosten für Sehhilfen werden von der Krankenkasse nur unter bestimmten Umständen übernommen. Der Großteil aller Brillenträger in Deutschland erhält keine Kostenerstattung für Brillen von der gesetzlichen Krankenkasse. Auch die Kosten für Heilpraktiker und Naturheilverfahren werden nur von einigen Kassen teilweise übernommen. Eine ambulante Zusatzversicherung erstattet die Kosten für Brillen und Heilpraktikerleistungen in einem deutlich größeren Rahmen.
Behandlungen werden im Krankenhaus bei einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung immer durch den jeweils diensthabenden Arzt durchgeführt. Die Unterbringung erfolgt in einem Mehrbettzimmer. Wenn Sie lieber in einem Ein- oder Zweibettzimmer liegen möchten und der Chefarzt die Behandlung übernehmen soll, zahlen Sie die zusätzlichen Kosten selbst. Die Krankenhauszusatzversicherung übernimmt diese Kosten und Sie fühlen sich wie ein Privatpatient.
Krankenzusatzversicherungen werden abgeschlossen, um Kosten abzusichern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet werden.
Die private Zusatzversicherung verringert die Lücke zwischen der Leistung der Krankenkasse und der tatsächlich vom Arzt ausgestellten Rechnung oder schließt diese ganz.
Somit kann Ihnen die richtige Zusatzversicherung im Zuge einer Behandlung Kosten in beträchtlicher Höhe sparen.
Die Frage, wann es sinnvoll ist, eine zusätzliche Police abzuschließen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Beliebt sind jedenfalls immer Zahnzusatzversicherungen, weil hier von der gesetzlichen Krankenversicherung für bestimmte Behandlungen nur noch der Festzuschuss gezahlt wird.
Man muss immer prüfen, ob die enthaltenen Leistungen wirklich zu den eigenen Bedürfnissen passen. Braucht man nur einzelne Leistungen, sollte man auch prüfen, ob es nicht preiswerter ist, diese Leistungen dann separat zu bezahlen.
Zum Beispiel kann man sich vor dem Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung fragen, ob man die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus tatsächlich immer benötigt.
Die Fragen, die man sich vor dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung stellen sollte, sind:
- Ist die Versicherung notwendig?
- Welche Leistungen werden geboten?
- Werden sämtliche Leistungen benötigt?
- Was kostet mich das Ganze?
Eine Zusatzversicherung hingegen wie die Krankentagegeldversicherung, ist definitiv kein Nice-to-have. Ein vereinbartes Krankentagegeld kann existenzsichernd sein, wenn man kein gesetzliches Krankengeld erhält.
Sie beantragen wie gewohnt die Leistungen bei der Krankenkasse, bevor Sie die Behandlung beginnen. Wir gehen einmal davon aus, dass Sie eine Zahnzusatzversicherung bei uns abgeschlossen haben und gehen es am Beispiel einer Zahnbehandlung durch:
- Sie bekommen von Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag.
- Diesen Kostenvoranschlag reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Im sogenannten Heil- und Kostenplan sehen Sie dann, was von der GKV übernommen wird.
- Den Kostenvoranschlag mit der Rückmeldung Ihrer Krankenkasse mit den Angaben zur Kostenübernahme reichen sie bei uns ein.
- Wir geben Rückmeldung zur Kostenübernahme. Sie können mit der Behandlung beginnen.
Die Erstattung wird später in der vereinbarten Höhe überwiesen. Dies ist in den meisten Tarifen ein bestimmter Prozentsatz, je nach gewähltem Tarif kann aber auch die Übernahme des kompletten Eigenanteils vereinbart sein. Die Privatrechnung Ihres Arztes, Heilpraktikers oder auch des behandelnden Krankenhauses zahlen Sie selbst.
Schicken Sie uns die Rechnung nach Erhalt per Post oder noch einfacher: Nutzen Sie dazu den Premium-Service „Rechnung einreichen“ in der App „Meine Gesundheit“.