Umfassender und günstiger Versicherungsschutz für Kinder und Jugendliche
Als Eltern möchten Sie nur das Beste für Ihre Kinder. Dabei spielt die Gesundheit eine entscheidende Rolle. Unsere Krankenzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Lieben in allen Lebenslagen bestens versorgt sind.
Die Leistungen der Zusatzversicherung im Überblick
Mit vier wichtigen Leistungsinhalten ist Ihr Kind rundum gut abgesichert.
Im Krankenhaus
Beim Arzt oder Heilpraktiker
Zähne und Kieferorthopädie
Brillen und Kontaktlinsen
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer inkl. gesonderter Verpflegung
- Chefarztbehandlung
- Krankenhaustagegeld von 15 €, wenn die Aufnahme einer Begleitperson medizinisch notwendig ist
- Ersatz-Krankenhaustagegeld bis zu 70 €, wenn Sie für Ihr Kind auf Wahlleistungen im Krankenhaus verzichten (z. B. Einbettzimmer, Chefarztbehandlung)
- Freie Krankenhauswahl
- Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
- Behandlungen beim Heilpraktiker und für Naturheilverfahren bis 1000 € Erstattung pro Kalenderjahr
- Bis zu 50 € Zuschuss für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen
- 30 % der Kosten für Zahnersatz nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Kronen, Brücken, Implantate)
- 50 % der Kosten für Inlays bis max. 90 %
- Mehrleistungen für Kieferorthopädie wie z. B. eine professionelle Zahnreinigung und Spezial-Brackets im Rahmen der im Tarif genannten Höchsterstattungsgrenzen
- Bis zu 300 € in 2 Kalenderjahren für Brillen und Kontaktlinsen
Besonders günstig: Der Beitrag der Zusatzversicherung
Beitragsbeispiel:
Alter 0-20 Jahre: 15,23 € im Monat
Besondere Konditionen
Besondere Konditionen
„Meine Gesundheit“ – Alles aus einer Hand, alles in einer Hand
Sie möchten einfach und bequem Belege und Rechnungen zu Ihrem Zusatzschutz für Kinder und Jugendliche einreichen? Sie benötigen Informationen zu Gesundheitsfragen und Impfempfehlungen, Checklisten und Notrufnummern? Die App „Meine Gesundheit“ ist Ihr nützlicher Begleiter und hilft Ihnen mit praktischen Funktionen und aktuellen Informationen weiter – wann und wo Sie wollen.
Häufige Fragen zur Zusatzversicherung für Kinder und Jugendliche
Im Sozialgesetzbuch ist verankert, dass gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Krankenbehandlung haben.
Außerdem ist geregelt, dass die Leistungen dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen müssen. Das heißt, sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Wird eine Versorgung gewünscht, die dieses Maß überschreitet, z.B. gezielte Arztwahl wie Chefarzt oder eine alternative Behandlungsmethode durch einen Heilpraktiker, sind diese Kosten vom Patienten selbst zu tragen.
Kinder- und Jugendliche zahlen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs einen einheitlichen Beitrag.
Bei Vollendung des 21. Lebensjahrs entfällt die Versicherungsfähigkeit nach diesem Tarif und der Versicherungsschutz endet zu diesem Zeitpunkt. Sie können den Versicherungsschutz in entsprechende Tarife für Erwachsene ohne erneute Risikoprüfung und unter Anrechnung der Wartezeiten umstellen.
Es gelten allgemeine Wartezeiten von drei Monaten und eine besondere Wartezeit von acht Monaten für Kieferorthopädie, Zahnersatz, Entbindung und Psychotherapie. Die Wartezeit entfällt bei Unfall. Während der Wartezeit besteht kein Leistungsanspruch.
Die Zusatzversicherung erstattet die beim Arzt durchgeführten Kinder-/Jugendlichenvorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2.
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse umfasst grundsätzlich sämtliche Kosten der vertragszahnärztlichen Behandlung: Befunderhebung, Diagnostik, Therapieplanung, Versorgung mit Behandlungsgeräten (Zahnspange) sowie Material- und Laborkosten.
Möchten Sie für Ihr Kind spezielle kieferorthopädische Mehrleistungen oder Zusatzleistungen in Anspruch nehmen sind diese Kosten von Ihnen selbst zu tragen. Darunter zählen z. B. Spezialbrackets, spezielle Bögen/Bänder, professionelle Zahnreinigungen, Versiegelungen der Zähne, sowie sonstige Leistungen wie besondere Modellauswertungen.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in der Regel für Kinder bis zum Einschulalter (die genaue Altersgrenze variiert von Kasse zu Kasse) die zusätzlichen Unterbringungskosten für eine erwachsene Begleitperson, sofern dies medizinisch notwendig ist.
Die Zusatzversicherung für Kinder und Jugendliche erstattet Ihnen (zusätzlich) ein Tagegeld von 15 €. Voraussetzung für das Tagegeld ist, dass die Aufnahme der Begleitperson medizinisch notwendig ist.
Download: Alle Leistungen auf einen Blick
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zum Zusatzschutz für Kinder und Jugendliche.