Berater-Homepage von Holger Heinrich
Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-7PHY-7Q1LL-10 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-7PHY-7Q1LL-10

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-7PHY-7Q1LL-10


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Pressekontakt
Unternehmenskommunikation
Bahnhofsplatz
96444 Coburg

HUK-COBURG Lebens­versicherung AG sehr stabil aufgestellt

Coburg, 14.07.2020

In den Medien wurde über geringe Solvenzquoten einiger Lebensversicherer berichtet. Die HUK-COBURG ist ebenfalls genannt. Wir haben folgende Stellungnahme:

Grundlage ist eine Studie, die vom Bund der Versicherten (BdV) zusammen mit der Zielke Research veröffentlicht wurde. Deutliche Kritik an dieser Studie äußerte bereits der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Auch wir halten einige Kernaussagen sowie die Methodik der Untersuchung für höchst fragwürdig.

Die Berechnung seitens Herrn Zielke und des BdV beruhen auf der falschen Annahme, bereit stehendes Eigenkapital der HUK-COBURG-Lebensversicherung AG in Höhe von 765 Mio. € nicht anzurechnen. Dieses Kapital ist allerdings jederzeit abrufbar und steht zur Bedeckung zur Verfügung. Diese Nichtanrechnung steht im direkten Widerspruch zu den gesetzlichen Regeln von Solvency II. Sprich: Herrn Zielke sind handwerkliche Fehler im Umgang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen unterlaufen. Die deutlich höhere tatsächliche Quote ohne Übergangsmaßnahmen (125%) ist unseren Berichten über Solvabilität und Finanzlage 2019 zu entnehmen. Mit Übergangsmaßnahmen beträgt die Quote der HUK-COBURG-Lebensversicherung AG sogar 293%. Das entspricht nahezu dem Dreifachen der gesetzlichen Anforderungen.

Für die HUK-COBURG ist es nicht nachvollziehbar, warum im Rating für einzelne Gesellschaften in der reinen Solvenzquote mehr oder weniger willkürlich Eigenmittel gekürzt werden, während bei anderen anscheinend die Quote ohne Übergangsmaßnahmen durch Anrechnung eben dieser Übergangsmaßnahmen erhöht wird.

Die Legitimation der stillschweigend im Rating vollzogenen Veränderungen bei der Bewertung der Eigenmittel ist uns schleierhaft. Insofern halten wir das ganze Rating für fehlerhaft und intransparent.

Die HUK-COBURG-Lebensversicherung AG ist in einem sehr großen, finanziell sehr gut ausgestatteten Konzern eingebettet. Unsere hohe Eigenkapitalausstattung unterstreicht die große Sicherheit unserer Lebensversicherung. Das macht sie zu einem äußerst stabilen Partner für unsere Kunden.

Die Branche hat ebenfalls reagiert und auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nimmt hierzu Stellung.

Kontakt

Dr. Kerstin Bartels 
Tel.: 09561 9622600

Christina Hauptmann
Tel.: 09561 9622607

Karin Benning
Tel.: 09561 9622604

E-Mail: presse@huk-coburg.de