Schaden melden

Schadenservice Ausland

Unser Service kennt keine Grenzen.

Informationen zu Schäden mit Auslandsbezug

Wenn Sie einen Schadenfall durch ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug erlitten haben, müssen Sie sich nicht selbst mit der fremden Versicherung auseinandersetzen.

Melden Sie Ihren Schaden einfach telefonisch

Schaden verursacht durch ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug

Sie hatten einen Unfall in Deutschland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug?

Das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) ist zuständig, wenn sich der Unfall in Deutschland unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeuges ereignet hat. Es erteilt Auskunft, wer den Schaden für den ausländischen Beteiligten in Deutschland reguliert.

Sie haben bereits die Auskunft, dass die HUK-COBURG die Regulierung übernimmt.

Kontaktieren Sie den Schadenservice Ausland und melden uns den Schaden per E-Mail, Telefax oder Post:

Wir sind gerne für Sie da!

HUK-COBURG
Bereich Auslandsschaden
96442 Coburg

Tel.: +49 9561 9653922
Fax.: +49 9561 9654366

gruenekarte@HUK-COBURG.de

Wissen Sie noch nicht, welcher Versicherer für Ihren Schadenfall zuständig ist, können Sie über das DBGK suchen:

Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Wilhelmstraße 43/43G
10117 Berlin

Tel.: 030 20205757
Fax.: 030 2 0206757

Meldung von Schadenfällen: claims@gruene-karte.de
www.dbgk.de

Sie hatten einen Unfall im Ausland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug?

Seit mehreren Jahren können sich EU-Bürger für die Schadenregulierung bei Kraftfahrthaftpflicht-Unfällen im Ausland an den Schadenregulierungsbeauftragten wenden. Das ist der Vertreter der gegnerischen Versicherung in Deutschland.

Sie haben bereits die Auskunft, dass die HUK-COBURG die Regulierung übernimmt: Kontaktieren Sie bitte den Schadenservice Ausland und melden uns den Schaden per E-Mail, Telefax oder Post:

Wir sind gerne für Sie da!

HUK-COBURG
Bereich Auslandsschaden
96442 Coburg

Tel.: +49 9561 9653922
Fax.: +49 9561 9 654366

gruenekarte@HUK-COBURG.de

Den Schadenregulierungsbeauftragten erfahren Sie beim Zentralruf der Autoversicherer:

In Deutschland: 0800 2502600
(gebührenfreie Servicenummer)

Im Ausland: +49 40 300330300
Fax.: +49 40 3 3965401

www.zentralruf.de

Wir vertreten zahlreiche ausländische Versicherungsgesellschaften.

Welche das sind, erfahren Sie hier:
 

Belgien
Land Partner
Belgien P & V Assurances
Piette & Partners
VIVIUM
AEDES S. A.
B. D. M. NV
ARCES
Macif (nur für Schadenfälle in Deutschland)
Schadenposition: Hinweise zur Erstattungsfähigkeit:
1. Fahrzeugschaden: Reparaturkosten werden brutto bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts gegen Vorlage einer Reparaturrechnung erstattet. Im Totalschadenfall wird der Wiederbeschaffungswert brutto abzüglich des Restwerts brutto erstattet. Es kann auch auf Gutachtenbasis abgerechnet werden. Bagatellschäden bis ca. 400 € werden zum Teil auch gemäß Kostenvoranschlag abgerechnet.
2. Wertminderung: Wird nicht erstattet
3. Sachverständigengebühren: Werden meist erstattet, zur Höhe kann es Abzüge geben.
4. Mietwagenkosten: Werden während der tatsächlichen Reparaturdauer erstattet. Von der Mietwagenrechnung werden ca. 20% für ersparte Eigenkosten abgezogen. Bei Totalschaden werden max. 9 Tage erstattet.
5. Nutzungsausfall: Wird für die Dauer der tatsächlichen Reparatur erstattet. Bei Totalschaden für maximal 6 Tage. Die Tagessätze richten sich nach belgischem Recht.
6. Kostenpauschale: Wird bis 25 € erstattet.
7. Rechtsanwaltskosten: Werden nicht erstattet
8. Abschleppkosten: Werden bei Vorlage der Abschlepprechnung bis zur nächsten Fachwerkstatt erstattet.
9. Vorsteuerabzug: Sofern Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
10. Zulassungskosten: Werden im Totalschadenfall gegen Einzelnachweise erstattet.
11. Rückführungskosten: Werden nicht erstattet.
Bulgarien
Schadenpositionen: Hinweise zur Erstattungsfähigkeit:
1. Fahrzeugschaden:

Die Reparaturkosten werden gemäß der im Gutachten angegebenen Beschädigungen übernommen. Eine fiktive Abrechnung nach Kostenvoranschlag bzw. Gutachten ist möglich.

Wenn der Schaden 75 - 85% des Wiederbeschaffungswertes übersteigt, liegt ein Totalschaden vor. Es wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert erstattet.

2. Wertminderung: Wird nicht erstattet.
3. Sachverständigengebühren: Werden nicht übernommen.
4. Mietwagenkosten: Werden nicht erstattet.
5. Nutzungsausfall: Wird nicht erstattet.
6. Kostenpauschale: Wird nicht erstattet.
7. Rechtsanwaltskosten: Werden außergerichtlich nicht übernommen.
8. Abschleppkosten: Bis zu einer begrenzten Entfernung und Höhe werden diese Kosten ausgeglichen.
9. Finanzierungskosten: Werden nicht erstattet. (Ausnahme: Wenn die Versicherung nicht innerhalb einer 3-Monatsfrist reguliert)
10. Übernachtungs-/ Verpflegungsgeld: Wird nicht übernommen.
Dänemark
Land Partner
Dänemark Laererstandens Brandforsikring
Runa Forsikring AVS
BAUTA FORSIKRING AVS
Schadenpositionen: Hinweise zur Erstattungsfähigkeit:
1. Fahrzeugschaden:

Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet. Die Abrechnung kann auf Basis einer Rechnung, eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags erfolgen. Die Mehrwertsteuer wird nur bei Vorlage einer Rechnung erstattet.

Bei Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert brutto abzüglich des Restwerts brutto erstattet.

2. Wertminderung:

Wird nur in Ausnahmefällen erstattet. Das Fahrzeug darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss sehr schwere Beschädigungen aufweisen.

Die Höhe der Wertminderung wird nach dänischem Recht errechnet.

3. Sachverständigengebühren: Werden nicht erstattet.
4. Mietwagenkosten: Mietwagenkosten werden nur dann erstattet, wenn zur Berufsausübung zwingend ein Fahrzeug benötigt wird. Dies muss nachgewiesen werden. Hin- und Rückfahrten zur Arbeitsstelle reichen dafür nicht aus. Mietwagenkosten werden nur während der tatsächlichen Reparaturdauer übernommen. Pro gefahrener Kilometer werden 0,13 € (= 1 DKK) ersparte Eigenkosten abgezogen. Bei Totalschaden für max. 14 Tage
5. Nutzungsausfall: Wird nicht erstattet.
6. Kostenpauschale: Wird nicht erstattet.
7. Rechtsanwaltskosten: Werden bei Sachschäden nicht erstattet. Bei Personenschäden werden diese in Einzelfällen erstattet.
8. Abschleppkosten: Werden bei Vorlage der Abschlepprechnung bis zur nächsten Fachwerkstatt erstattet.
9. Finanzierungskosten: Wird nicht erstattet.
10. Vorsteuerabzug: Sofern Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
Frankreich
Land Partner
Frankreich ALTIMA ASSURANCES
AMDM ASS Mutuelle des Motards
BPCE ASSURANCE
FILIA MAIF
France Reunion AM
FRANCOIS BERNARD A.
La Comtoise
MACIF
Macifilia
MAG Monceau Generale Assurance
MAIF
MAM
MAPA
Master
MAT
MCA
MCR
MFA
MUTP
Mutuelle d ´Assurance de Guadeloupe
Mutuelle de Cluny
SMACL
MATMUT
AMF
Schadenpositionen: Hinweise zur Erstattungsfähigkeit:
1. Fahrzeugschaden:

Reparaturkosten werden brutto bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet. Eine Abrechnung gemäß Gutachten ist ebenfalls möglich.

Im Totalschadenfall bei Vorlage eines Gutachtens wird der Wiederbeschaffungswert brutto abzüglich des Restwerts brutto erstattet.

2. Wertminderung: Wird nicht erstattet
3. Sachverständigengebühren: Werden meist erstattet, zur Höhe kann es Abzüge geben.
4. Mietwagenkosten: Werden für die Dauer der tatsächlichen Reparatur erstattet. Ein klassenniedrigeres Fahrzeug sollte angemietet werden. Teilweise werden Abzüge von bis zu 35% vorgenommen.
5. Nutzungsausfall: Wird für die Dauer der Reparatur auch bei Abrechnung gemäß Gutachten erstattet. Im Totalschadenfall für maximal 10 Tage. Der Tagessatz beträgt für einen PKW 10, €, für einen LKW (abhängig von der Größe) ca. 35 €.
6. Kostenpauschale: Wird nicht erstattet.
7. Rechtsanwaltskosten: Werden nicht erstattet.
8. Abschleppkosten: Werden bis zur nächstgelegenen Fachwerkstatt erstattet. Üblicherweise werden diese Kosten vorrangig über einen bestehenden Schutzbrief abgerechnet.
9. Finanzierungskosten: Werden nicht erstattet.
10. Vorsteuerabzug: Sofern Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
Griechenland
Land Partner
Griechenland Syneteristiki
Schadenpositionen: Hinweise zur Erstattungsfähigkeit:
1. Fahrzeugschaden: Reparaturkosten werden bis zum Wiederbeschaffungswert gegen Vorlage einer Reparaturrechnung erstattet. Die Abrechnung auf Basis eines Gutachtens bzw. Kostenvoranschlages ist nicht möglich. Zusätzlich zur Rechnung werden Fotos der Beschädigungen benötigt. Der Versicherung sollte ggf. Gelegenheit zur Besichtigung gegeben werden.
2. Wertminderung: Wird nicht erstattet.
3. Sachverständigengebühren: Werden nicht erstattet.
4. Mietwagenkosten: Wir nur bei gewerblich genutzten Fahrzeugen erstattet.
5. Nutzungsausfall: Wird nicht erstattet.
6. Kostenpauschale: Wird nicht erstattet.
7. Rechtsanwaltskosten: Werden nicht erstattet.
8. Abschleppkosten: Werden nur in besonderen Einzelfällen gegen Vorlage der Rechnung erstattet. Es muss nachgewiesen werden dass das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig war.
9. Finanzierungskosten: Werden nicht erstattet.
10. Vorsteuerabzug: Sofern Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
Großbritannien
Schadenpositionen: Hinweise zur Erstattungsfähigkeit:
1. Fahrzeugschaden: Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage einer Reparaturrechnung mit Fotos der Beschädigungen erstattet. Die Reparatur muss wirtschaftlich sinnvoll sein. Im Totalschadenfall wird der Wiederbeschaffungs- abzüglich des Restwertes (jew. brutto) erstattet. Der Versicherung sollte Gelegenheit zur Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges gegeben werden.
2. Wertminderung: Wird nicht erstattet.
3. Sachverständigengebühren: Werden erstattet sofern es sich um einen größeren Schaden handelt.
4. Mietwagenkosten: Die ortsüblichen Mietwagenkosten für ein vergleichbares Fahrzeug werden für die Dauer der Reparatur bzw. des tatsächlichen Fahrzeugausfalles erstattet. Wird ein größeres Fahrzeug angemietet, muss mit Abzügen gerechnet werden.
5. Nutzungsausfall: Wird für die tatsächliche Ausfallzeit erstattet. Für PKW tägl. ca. 12 € pro Tag.
6. Kostenpauschale: Wird nicht erstattet.
7. Rechtsanwaltskosten: Werden nur bei sehr hohen Sachschäden und bei umfangreichen Personenschäden erstattet.
8. Abschleppkosten: Werden gegen Vorlage der Rechnung bis zur nächstgelegenen Fachwerkstatt erstattet.
9. Finanzierungskosten: Werden nicht erstattet
10. Vorsteuerabzug: Sofern Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
Italien
Land Partner
Italien Dialogo
Fondiaria – SAI
Liguria
Linear
Milano
MI-Assicurazioni
MMI-Danni
Navale
Systema
Unipol
Schadenpositionen: Hinweise zur Erstattungsfähigkeit:
1. Fahrzeugschaden Reparaturkosten werden gemäß Rechnung erstattet (bei Vorsteuerabzugsberechtigung ohne MwSt). Bei fiktiver Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder Gutachten werden nur die Nettoreparaturkosten erstattet. Zudem wird geprüft, ob die Abrechnung Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes nicht günstiger ist.
2. Wertminderung: Wird nur in Ausnahmefällen erstattet. Das Fahrzeug muss sehr schwere Beschädigung aufweisen und darf nicht älter als 1 Jahr (z.B. Rahmenschaden).
3. Sachverständigengebühren: Werden in der Regel nicht erstattet.
4. Mietwagenkosten: Die Kosten eines Mietwagens werden nur ersetzt, wenn dieser zur Berufsausübung notwendig ist oder keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen. Fahrten zur Arbeitsstätte begründen keinen Anspruch auf einen Mietwagen. Es werden lediglich die Tage der tatsächlichen Reparaturdauer bzw. im Falle eines Totalschadens eine Höchstdauer von 14 Tagen berücksichtigt.
5. Kostenpauschale: Wird nicht erstattet.
6. Rechtsanwaltskosten: Werden durchschnittlich mit 10% des Streitwerts abgegolten; bei hohen Streitwerten mit 5%.
7. Finanzierungskosten: Werden nicht erstattet
8. Vorsteuerabzug: Sofern Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
Kroatien
Land Partner
Kroatien Croatia
Wiener Osiguranje
Schadenpositionen: Hinweise zur Erstattungsfähigkeit:
1. Fahrzeugschaden: Die Reparaturkosten werden gemäß Rechnung, Kostenvoranschlag oder Gutachten erstattet, sofern sie nicht 70% des Wiederbeschaffungswerts übersteigen. Soll fiktiv nach Kostenvoranschlag oder Gutachten abgerechnet werden, werden immer Abzüge vorgenommen. Bei fiktiver Abrechnung wird die MwSt. nicht übernommen. Im Totalschadenfall wird der Wiederbeschaffungswert brutto abzüglich des Restwerts erstattet.
2. Wertminderung: Ein Anspruch besteht (Richtwert: Fahrzeug nicht älter als 4 Jahre). Die Höhe wird vom Sachverständigen ermittelt.
3. Sachverständigengebühren: Ausländische Gutachterkosten werden nur in Ausnahmefällen übernommen. Bei Bagatellschäden reichen Fotos von den Beschädigungen und ein Kostenvoranschlag aus.
4. Mietwagenkosten: Werden nicht erstattet.
5. Nutzungsausfall: Wird nicht erstattet.
6. Kostenpauschale: Wird nicht erstattet.
7. Rechtsanwaltskosten: Werden übernommen (evtl. kroatischer Tarif).
8. Abschleppkosten: Werden bis zur nächsten Werkstatt übernommen. Im Totalschadenfall werden diese Kosten für die Überführung ins Heimatland bis zur Höhe des Restwerts gezahlt.
9. Finanzierungskosten: Werden nicht erstattet.
10. Vorsteuerabzug: Sofern Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
Litauen
Land Partner
Litauen Compensa Litauen
Luxemburg
Land Partner
Luxemburg Macif (nur für Schadenfälle in Deutschland)
Schadenpositionen: Hinweise zur Erstattungsfähigkeit:
1. Fahrzeugschaden:

Reparaturkosten werden brutto bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts abzgl. Restwerts bei Vorlage einer Reparaturrechnung erstattet.

Im Totalschadenfall bei Vorlage eines Gutachtens wird der Wiederbeschaffungswert brutto abzüglich des Restwerts brutto erstattet.

2. Wertminderung: Wird nicht erstattet.
3. Sachverständigengebühren Werden nur erstattet, wenn die Begutachtung notwendig und mit der Versicherung abgestimmt war.
4. Mietwagenkosten: Wird für die Reparaturdauer gem. Gutachten erstattet. Es werden Abzüge von 15% für ersparte Eigenkosten vorgenommen. Bei Totalschaden werden max. 5 Tage erstattet. Die tatsächliche Ausfallzeit muss nachgewiesen sein.
5. Nutzungsausfall: Wird für die Dauer der tatsächlichen Reparatur erstattet. Z. B. bei PKW 12,50 € täglich. Bei Totalschäden für 5 Tage.
6. Kostenpauschale: Wird nicht erstattet.
7. Rechtsanwaltskosten: Werden nicht erstattet.
8. Abschleppkosten: Werden bis zur nächstgelegenen Fachwerkstatt gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
9. Finanzierungskosten: Werden nicht erstattet.
10. Vorsteuerabzug: Sofern Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
Polen
Land  Partner 
Polen  Compensa
InterRisk
Benefia
Schadenpositionen: Hinweise zur Erstattungsfähigkeit:
1. Fahrzeugschaden: Reparaturkosten werden bei Vorlage der Originalrechnung erstattet, sofern sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Im Totalschadenfall wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts erstattet. Die Schadenberechnung kann auch fiktiv erfolgen.
2. Wertminderung: Wird nur erstattet, wenn das Fahrzeug bislang unfallfrei war und die Reparatur des nun erlittenen Schadens durch die Vorlage der Reparaturrechnung nachgewiesen wird. Das Fahrzeug darf außerdem nicht älter als 6 Jahre sein. Die Höhe der Wertminderung berechnet sich nach den Vorschriften der polnischen Motororganisaton (PZMot).
3. Sachverständigengebühren: Werden nur erstattet, wenn die polnische Versicherung zugestimmt hat und keine andere Möglichkeit der Schadenfeststellung bestand.
4. Mietwagenkosten: Werden ausnahmsweise und nur dann erstattet, wenn das Fahrzeug zur eigentlichen Berufsausübung zwingend erforderlich ist (z.B. Arzt mit der Verpflichtung zu Hausbesuchen).
5. Nutzungsausfall: Wird nicht erstattet.
6. Kostenpauschale: Wird nicht erstattet.
7. Rechtsanwaltskosten: Werden außergerichtlich nicht erstattet.
8. Finanzierungskosten: Werden nicht erstattet.
9. Vorsteuerabzug: Sofern Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
10. Übersetzungskosten: Werden nicht erstattet.
Österreich
Land   Partner 
Österreich  Wiener Städtische
Schadenpositionen: Hinweise zur Erstattungsfähigkeit:
1. Fahrzeugschaden: Reparaturkosten werden gemäß Rechnung erstattet (bei Vorsteuerabzugsberechtigung ohne MwSt.)  Bei fiktiver Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder Gutachten wird eine Ablöse in Höhe der Nettoreparaturkosten erstattet. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert (Totalschaden), wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts erstattet.
2. Wertminderung:

Wird nur in Ausnahmefällen erstattet.

Voraussetzung: das Fahrzeug ist nicht älter als 2,5 Jahre, befindet sich im Erstbesitz, ist ohne Vorschäden und wurde sehr schwer beschädigt (z.B. Rahmenschaden). Bei fiktiver Abrechnung oder Verkauf in unrepariertem Zustand besteht kein Anspruch.

3. Sachverständigengebühren: Werden nur dann erstattet, wenn die Beauftragung des Sachverständigen zuvor mit dem zuständigen Versicherer abgestimmt worden ist. Ansonsten werden die Kosten pauschal mit 150-300 € abgegolten.
4. Mietwagenkosten: Werden während der Dauer der tatsächlichen Reparatur für ein Fahrzeug derselben Klasse nach dem günstigsten Tarif ersetzt. Ersparte Eigenkosten werden in Höhe von 15% abgezogen. Im Fall eines Totalschadens für max. 14 Tage.
5. Nutzungsausfall: Wird nicht erstattet.
6. Kostenpauschale: Es werden 30 € pauschal erstattet.
7. Rechtsanwaltskosten: Werden je nach Höhe des Schadens mit 5-10% des Streitwerts erstattet.
8. Finanzierungskosten: Werden nicht erstattet.
9. Vorsteuerabzug: Sofern Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
10. Abschleppkosten:  Werden bei Vorlage der Abschlepprechnung bis zur nächstgelegenen Fachwerkstatt erstattet.
Rumänien
Land  Partner 
Rumänien Omniasig
Asirom
Schadenpositionen: Hinweise zur Erstattungsfähigkeit:
1. Fahrzeugschaden: Auf Grund der im Polizeiprotokoll oder von der Versicherung festgestellten Beschädigungen wird die Höhe des Fahrzeugschadens ermittelt. Die Reparaturkosten werden bis zum Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts) – höchstens 75% des Wiederbeschaffungswerts erstattet. Eine fiktive Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder Gutachten ist möglich. Die MwSt. wird dann in Abzug gebracht.
2. Wertminderung: Wird nicht erstattet.
3. Sachverständigengebühren: Werden nur übernommen, wenn das Gutachten von der Versicherung selbst in Auftrag gegeben wurde.
4. Mietwagenkosten: Werden nicht erstattet.
5. Nutzungsausfall: Wird nicht erstattet.
6. Kostenpauschale: Wird nicht erstattet.
7. Rechtsanwaltskosten: Außergerichtlich keine Erstattung dieser Kosten.
8. Abschleppkosten: Unfallbedingte Abschleppkosten werden bei Vorlage der Rechnung bis zur nächsten Werkstatt (außer bei Totalschaden) übernommen. Eine Rückführung an den Heimatort wird nicht erstattet.
9. Finanzierungskosten: Werden nicht erstattet.
10. Vorsteuerabzug: Sofern Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
Schweden
Land   Partner 
Schweden Folksam
Salus-Ansvar
Tre Kronor
Svenska
Schadenpositionen: Hinweise zur Erstattungsfähigkeit:
1. Fahrzeugschaden: Reparaturkosten werden üblicherweise gemäß Rechnung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet. Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet wenn diese angefallen ist. Im Totalschadenfall wird der Wiederbeschaffungswert brutto abzüglich des Restwerts brutto erstattet.
2. Wertminderung:  Wird nicht erstattet.
3. Sachverständigengebühren: Werden nicht erstattet.
4. Mietwagenkosten: Werden nur dann erstattet, wenn zur Berufsausübung zwingend ein Fahrzeug benötigt wird. Dies muss nachgewiesen werden. Für Hin- und Rückfahrten zur Arbeitsstelle werden keine Mietwagenkosten erstattet. Wenn die Kilometerkosten gesondert ausgewiesen sind, werden hiervon 1/3 der Kosten wegen ersparter Eigenkosten abgezogen. Sind sie nicht einzeln  ausgewiesen, werden ca. 15% vom Rechnungsbetrag abgezogen.
5. Nutzungsausfall: Für einen PKW werden während der tatsächlichen Reparaturdauer 25 SEK (2,67 €) erstattet.
6. Kostenpauschale: Wird nicht erstattet.
7. Rechtsanwaltskosten: Werden nicht erstattet.
8. Abschleppkosten: Werden bei Vorlage der Abschlepprechnung bis zur nächstgelegenen Fachwerkstatt erstattet.
9. Finanzierungskosten: Werden nicht erstattet.
10. Vorsteuerabzug: Sofern Berechtigung  zum Vorsteuerabzug besteht, wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
Schweiz
Land  Partner 
Schweiz Schweizerische Mobiliar
Schadenpositionen: Hinweise zur Erstattungsfähigkeit:
1. Fahrzeugschaden:

Es werden die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes erstattet. Bei Verschleißteilen (z. B. Reifen, Lack, Auspuff, etc.) werden sog. „Neu für Alt“ Abzüge vorgenommen. Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet wenn sie tatsächlich angefallen ist (Vorlage der Rechnung).

Im Totalschadenfall wird der Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert erstattet. Auch hier wird die Mehrwertsteuer nur erstattet, wenn Sie tatsächlich angefallen ist (Vorlage der Rechnung des Folgefahrzeuges).

2. Wertminderung: Wird bei sehr schweren Schäden am Fahrzeug erstattet.
3. Sachverständigengebühren: Wird in der Regel nicht erstattet.
4. Mietwagenkosten: Werden erstattet wenn das Fahrzeug zur Berufsausübung benötigt wird. Dies muss nachgewiesen werden. Für Hin- und Rückfahrten zur Arbeitsstelle werden keine Mietwagenkosten erstattet. Darüber hinaus werden Mietwagenkosten nur in besonderen und begründeten Ausnahmefällen erstattet. Erstattet werden die möglichst günstigen Kosten eines Fahrzeuges gleicher Kategorie. Es kann zu Abzügen wegen ersparten Eigenkosten kommen.
5. Nutzungsausfall: Wird nicht erstattet.
6. Kostenpauschale: Wird nicht erstattet.
7. Rechtsanwaltskosten: Werden nur bei umfangreichen und strittigen Schäden erstattet.
8. Abschleppkosten: Werden bis zur nächsten geeigneten Werkstatt gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
9. Finanzierungskosten: Werden nicht erstattet.
10. Vorsteuerabzug: Sofern Berechtigung  zum Vorsteuerabzug besteht, wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
Slowakische Republik
Land  Partner 
Slowakische Republik Kooperativa SK
Kommunalna
Schadenpositionen: Hinweise zur Erstattungsfähigkeit:
1. Fahrzeugschaden: Bei Rechnungsvorlage werden die Reparaturkosten erstattet, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Eine Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag ist möglich, wenn die kalkulierten Reparaturkosten nicht mehr als 80% des Wiederbeschaffungswerts betragen. Bei der fiktiven Abrechnung werden slowakische Stundenverrechnungssätze zu Grunde gelegt, die MwSt. wird nicht erstattet. Grundsätzlich werden erhebliche  Abzüge „neu für alt“, insbesondere bei Verschleißteilen  vorgenommen. Im Totalschadenfall wird der Wiederbeschaffungswert inklusive MwSt. abzüglich des Restwerts erstattet, wobei mehrere Restwertangebote einzuholen sind.
2. Wertminderung: Wird nicht erstattet.
3. Sachverständigengebühren: Werden grundsätzlich nicht erstattet. Sofern jedoch kein Bagatellschaden vorliegt, werden die Gebühren ggf. anteilig übernommen.
4. Mietwagenkosten: Für Privatpersonen besteht grundsätzlich kein Anspruch. In Ausnahmefällen (Gesundheitliche Gründe/ Körperbehinderung) sowie bei gewerblich genutzten Fahrzeugen ist eine Erstattung, jedoch mit erheblichen Abzügen, möglich.
5. Nutzungsausfall: Wird nicht erstattet.
6. Kostenpauschale: Wird nicht erstattet.
7. Rechtsanwaltskosten: Werden nicht erstattet.
8. Abschleppkosten: Werden bei Rechnungsvorlage bis zur nächsten Werkstatt erstattet. Die Schadenminderungspflicht wird regelmäßig eingewandt.
9. Finanzierungskosten: Werden nicht erstattet.
10. Vorsteuerabzug: Sofern Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
Slowenien
Land  Partner 
Slowenien Adriatic-Slovenica
Schadenpositionen: Hinweise zur Erstattungsfähigkeit:
1. Fahrzeugschaden:

Reparaturkosten werden erstattet, wenn der Sachschaden den Betrag des Wiederbeschaffungswerts abzüglich Restwert nicht übersteigt.

Im Totalschadenfall wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert übernommen.

2. Wertminderung: Anspruch wird durch slowenischen Sachverständigen geprüft (Richtwert: Fahrzeug nicht älter als 2 Jahre).
3. Sachverständigengebühren: Außer bei Bagatellschäden (Foto vom Schaden und Kostenvoranschlag/Rechnung ausreichend) oder bereits erfolgter Besichtigung durch Versicherung werden die Kosten übernommen.
4. Mietwagenkosten: Werden nicht erstattet.
5. Nutzungsausfall: Wird nicht erstattet.
6. Rechtsanwaltskosten: Werden nach slowenischen Richtlinien übernommen.
7. Abschleppkosten: Belegte Abschleppkosten werden anerkannt. Der Umfang wird für jeden einzelnen Fall konkret bestimmt.
8. Finanzierungskosten: Werden nicht erstattet.
9. Vorsteuerabzug: Sofern Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
10. Übersetzungskosten: Werden nicht erstattet.
Spanien
Land  Partner 
Spanien  LAGUN ARO
CATALANA OCCIDENTE
A.M.A.
MMT
Eterna Aseguradora Universal S.A.
AMIC
Bilbao
Metropolis
MACIF Internationale D.G.S.I.
Reale Seguros S. A.
Atlantis
Schadenpositionen: Hinweise zur Erstattungsfähigkeit:
1. Fahrzeugschaden:

Reparaturkosten werden brutto bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts bei Vorlage einer Reparaturrechnung erstattet.

Im Totalschadenfall bei Vorlage eines Gutachtens wird der Wiederbeschaffungswert brutto abzüglich des Restwerts brutto erstattet.

2. Wertminderung: Wird nicht erstattet.
3. Sachverständigengebühren: Werden nicht erstattet.
4. Mietwagenkosten: Werden nicht erstattet.
5. Nutzungsausfall: Wird nicht erstattet.
6. Kostenpauschale: Wird nicht erstattet.
7. Rechtsanwaltskosten: Werden nicht erstattet.
8. Abschleppkosten: Werden bis zur nächstgelegenen Fachwerkstatt gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
9. Finanzierungskosten: Werden nicht erstattet.
10. Vorsteuerabzug: Sofern Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.

Nach spanischem Recht kann eine Schadenregulierung erst dann erfolgen, wenn Ihre Ansprüche vollständig beziffert und belegt wurden. Bitte lassen Sie uns daher alle Belege (insb. die Reparaturrechnung) zukommen. Sofern die spanische Versicherung die Haftung anerkennt, erhalten Sie ein vollständiges Entschädigungsangebot mit einer obligatorischen Entschädigungsvereinbarung. Es ist daher nicht möglich, einzelne Zahlungen auf einen Teil der Ansprüche vorab zu erbringen.

Aufgrund der Abläufe in Spanien kann es zum Teil zu erheblichen Verzögerungen kommen.

Tschechische Republik
Land  Partner 
Tschechische Republik

Kooperativa CZ

Ceska Podnikatelska Pojistovna

Schadenpositionen: Hinweise zur Erstattungsfähigkeit:
1. Fahrzeugschaden: Bei Rechnungsvorlage werden die Reparaturkosten brutto erstattet, wenn sie den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Eine fiktive Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag ist möglich, wenn die Reparaturkosten nicht mehr als 90% des Wiederbeschaffungswerts betragen. Die Stundenverrechnungssätze werden dann jedoch deutlich gekürzt und alle fiktiven Positionen, wie z.B. Fahrzeugverbringungskosten, nicht erstattet. Generell werden Abzüge „neu für alt“ bei Verschleißteilen (bis zu 100%) vorgenommen. Sofern das Fahrzeug älter als 5 Jahre ist und der Kilometerstand über 100.000 km beträgt, erfolgen Abzüge „neu gegen alt“ bei den Ersatzteilen. Im Totalschadenfall wird der Wiederbeschaffungswert brutto abzüglich des Restwerts erstattet. Es sind mehrere Restwertangebote einzuholen, auch immer über überregionale RW-Börsen.
2. Wertminderung: Ein Anspruch auf merkantile Wertminderung besteht nicht.
3. Sachverständigengebühren: Werden grundsätzlich nicht erstattet. Es ist immer zuerst ein Kostenvoranschlag mit Bildern vorzulegen. Sofern jedoch kein Bagatellschaden vorliegt, werden die Gebühren ggf. anteilig in Höhe wie sie üblicherweise für Kostenvoranschläge entstehen übernommen.
4. Mietwagenkosten: Bei Vorlage der Reparaturrechnung werden Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur erstattet. bei Totalschaden für den im Gutachten festgestellten Zeitraum. Es erfolgen jedoch deutliche Abzüge zur Höhe der Mietwagenkosten sowie für ersparte Eigenkosten.
5. Nutzungsausfall: Wird nicht erstattet.
6. Kostenpauschale: Wird nicht erstattet. Alle unfallbedingten Kosten sind konkret nachzuweisen.
7. Rechtsanwaltskosten: Bei Sachschäden werden keine Anwaltskosten erstattet. Bei Personenschäden erfolgt die Regulierung gemäß Weisung der tschechischen Versicherung.
8. Abschleppkosten: Werden bei Rechnungsvorlage bis zur nächsten Werkstatt erstattet. In Ausnahmefällen ist auch eine Übernahme bis zum regelmäßigen Standort des Fahrzeugs möglich. Die Schadenminderungspflicht wird regelmäßig eingewandt.
9. Finanzierungskosten: Werden nicht erstattet.
10. Vorsteuerabzug: Soweit Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, wird die Umsatzsteuer nicht erstattet.
Ungarn
Land  Partner 
Ungarn Union
Schadenpositionen: Hinweise zur Erstattungsfähigkeit:
1. Fahrzeugschaden:

Reparaturkosten werden gemäß Rechnung erstattet. Überschreiten die Bruttoreparaturkosten 60% des Wiederbeschaffungswerts wird auf Totalschadenbasis (Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts) abgerechnet.

Soll fiktiv nach Kostenvoranschlag oder Gutachten abgerechnet werden, ist mit Abzügen nach ungarischen Richtlinien zu rechnen.

Für Fahrzeuge mit einem Alter von 5 Jahren werden Abzüge „neu für alt“ vorgenommen.

Sofern keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, wird die MwSt. gegen Vorlage der Rechnung erstattet.

2. Wertminderung:

Wird bei Fahrzeugen gewährt:

  • Die keine Vorschäden haben
  • Max. 5 Jahre alt sind
  • Keine außergewöhnlich hohe Laufleistung haben
  • Kein Bagatellschaden (unter 500€) vorliegt
  • Bis max. 2 Eigentümer
3. Sachverständigengebühren: Angemessene Kosten werden bei Vorlage einer Rechnung übernommen.
4. Mietwagenkosten: Werden nicht übernommen.
5. Nutzungsausfall: Wird nicht erstattet.
6. Kostenpauschale: Wird nicht erstattet.
7. Rechtsanwaltskosten: Die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten werden nach ungarischen Richtlinien übernommen.
8. Abschleppkosten: Angemessene Kosten werden bis zur nächsten Fachwerkstatt übernommen.
9. Finanzierungskosten: Werden nicht erstattet.
10. Vorsteuerabzug: Sofern Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
Ukraine
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Globus IC (nur für Schadenfälle in Deutschland)

Kniazha (nur für Schadenfälle in Deutschland)

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Unverbindliche Regulierungshinweise für Kfz-Haftpflichtschäden nach dem Recht des jeweiligen Landes

In der Regel kommt bei Unfällen im Ausland das Recht des Unfalllandes zur Anwendung. Der mögliche Schadenersatz unterscheidet sich daher grundlegend von dem in Deutschland rechtlich möglichen. Häufig sind die Ersatzansprüche im europäischen Ausland niedriger als in Deutschland. Die Regulierungsentscheidung liegt beim ausländischen Versicherer.