Berater-Homepage von Andreas Grillich

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-MMGK-TOKAE-36 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-MMGK-TOKAE-36

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-MMGK-TOKAE-36


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-MMGK-TOKAE-36 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-MMGK-TOKAE-36

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-MMGK-TOKAE-36


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Mann mit Autoscheibe

Steinschlag-Schäden

Mann mit Autoscheibe

Steinschlag-Schäden

Steinschlag in der Autoscheibe

Kleiner Stein, große Wirkung – wenn er mit hoher Geschwindigkeit auf die Windschutzscheibe eines Autos trifft. Dabei entsteht meist nur ein kleiner Steinschlag im Glas, durch den man beim Fahren zunächst nicht beeinträchtigt wird.

Doch aus der minimal erscheinenden Schadstelle kann im ungünstigen Fall ein größerer Schaden entstehen: Ein Steinschlag in der Scheibe, der sich zu einem Riss entwickelt, zunehmend vergrößert und schließlich sogar wie ein Ast verzweigen kann.

Ist auch das Sichtfeld des Fahrers betroffen sollte man einen Besuch in der Werkstatt nicht mehr lange hinauszögern.

Bevor Sie Ihren Schaden reparieren lassen, informieren Sie bitte Ihren Versicherer um das weitere Vorgehen zu besprechen. Bei einigen Versicherern erhalten Sie durch die Kooperation mit Werkstätten oder Autoglasern vergünstigte Konditionen:

Schaden online melden
  • Schadenmeldung in wenigen Minuten
  • Keine Vertragsunterlagen notwendig: Einfach einloggen und Schaden melden
  • Verfügbar für alle Schäden und Rechtsschutzansprüche  
Schaden melden

Kfz-Glasschaden melden

Bei Steinschlag, Glasbruch und Rissen in Fahrzeugscheiben melden Sie Ihren Schaden bei Carglass oder Junited Autoglas und vereinbaren Sie einen Termin. Wir kümmern uns um die Regulierung.

Kfz-Glasschaden bei Carglass melden

Kfz-Glasschaden bei Junited Autoglas melden

Inhaltsverzeichnis

Wer zahlt bei einem Steinschlag?

Im Herbst und Winter passiert es auf mit Rollsplitt gestreuten Fahrbahnen besonders oft: Kleine Steinchen werden hochgeschleudert und verursachen Schäden an der Windschutzscheibe.

Jedes Jahr sind Autofahrer mehr als 2 Millionen Mal von Schäden durch Steinschlag betroffen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. mitteilt. Doch wer übernimmt die Kosten? Für die Reparatur kommt die Teilkaskoversicherung auf – ggf. unter Abzug einer Selbstbeteiligung – und das unabhängig von der Schadenursache.

Bei der Vollkasko wird der Schaden ebenfalls übernommen, da die Vollkasko die Leistung der Teilkasko einschließt.

Schaden von einem Experten beurteilen lassen

Sicherheitsexperten empfehlen jeden Schaden an der Windschutzscheibe so schnell wie möglich von einem Autoglaser oder durch einen Kfz-Fachbetrieb kontrollieren zu lassen. Geschultes Personal kann beurteilen, ob sich die defekte Scheibe reparieren lässt oder ob sie ausgetauscht werden muss.

Austausch nur durch einen Fachbetrieb, Autoglaser oder Kfz-Fachbetrieb

Allerdings kann nur ein Fachbetrieb die beschädigte Scheibe wieder instand setzen. Die Windschutzscheibe gehört zur Sicherheitsarchitektur moderner Autos. Sie gilt daher als tragendes Fahrzeugteil und sorgt bei einem Unfall mit für den Schutz der Insassen.

Deshalb darf die Windschutzscheibe auch nur von einem Fachbetrieb, Autoglaser oder Kfz-Fachbetrieb repariert werden, die über das dafür nötige Werkzeug, Material und die Qualifikation verfügen.

Reparieren statt Austauschen

Werkstatt-Mitarbeiter repariert Steinschlag-Schaden an der Scheibe.

Nicht immer muss die Windschutzscheibe bei einem Schaden durch Steinschlag komplett ausgetauscht werden. Ist der Schaden nur klein und sind keine Risse zu sehen, ist eventuell eine Reparatur mit Kunstharz möglich. Allerdings nur, wenn u. a.:

  • Die Einschlagstelle weiter als 10 cm von der Glaskante entfernt ist.
  • Der Steinschlag nicht im Sichtfeld des Fahrers liegt.
  • Das Schlagloch die Größe von 5 mm nicht überschreitet.
  • Ein Sprung ausgehend vom Steinschlag max. 5 cm lang ist und nicht am Scheibenrand endet.

Pflaster als Provisorium

Selbst Hand anlegen sollte man bei einem Steinschlag nur in Form von „Sofortmaßnahmen“ – indem man den Krater abklebt. So kann das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit in die Scheibe verhindert werden. Dazu kann man sich eines Stücks Klebefilm oder einem speziellen „Scheibenpflaster“ bedienen.

Reinigen und trocknen Sie die beschädigte Stelle im Vorfeld gründlich und kleben Sie anschließend den Tesafilm bzw. das Pflaster darauf. Diese „Erste Hilfe“ stellt allerdings nur ein Provisorium dar und ersetzen nicht den Besuch eines Fachbetriebs, Autoglasers oder Kfz-Fachbetriebs.

Lohnt sich die Reparatur der Frontscheibe? Was kostet der Austausch?

Eine Steinschlagreparatur kostet in der Regel deutlich weniger als ein Scheibenaustausch. Die Reparatur kann sich im Vergleich sich zum Austausch der Scheibe rechnen. Insbesondere, wenn Sie nur eine Haftpflichtversicherung haben, und die Versicherung kein Autoglas einschließt.

Die Kosten für den Austausch der Frontscheibe sind modellabhängig. Zu den Kosten für Scheibe und Montage kommen, wenn Assistenzsysteme im Einsatz sind, noch Kosten für Montage und Kalibrierung von z. B. einem Regensensor. Dies kann bei modernen Autos schnell einige 100 € ausmachen.

Vor der Reparatur die Versicherung einbeziehen

Im Schadenfall sollte man vor der Reparatur Kontakt mit seiner Versicherung aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Manche Versicherer arbeiten mit Partnerwerkstätten und überregionalen Autoglasern zu besonders günstigen Konditionen zusammen.

Sparen Sie Kosten: Bei einer Reparatur nach einem Steinschlag verzichten wir z. B. auf den Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn Sie uns vorab über den Schaden informieren und die Reparatur in einer unserer Partnerwerkstätten bzw. Glaspartnern vornehmen lassen.

Lässt der HUK-COBURG-Kunde seine Scheibe bei einer Partnerwerkstatt des Versicherers austauschen, werden die Kosten für Vignetten und Plakette ersetzt. Daher: Erst Schaden melden, dann reparieren lassen.

Selbstverständlich können Sie Ihren Schaden auch über unseren Schadenservice melden.

Schaden online melden
  • Schadenmeldung in wenigen Minuten
  • Keine Vertragsunterlagen notwendig: Einfach einloggen und Schaden melden
  • Verfügbar für alle Schäden und Rechtsschutzansprüche  
Schaden melden

Kfz-Glasschaden melden

Bei Steinschlag, Glasbruch und Rissen in Fahrzeugscheiben melden Sie Ihren Schaden bei Carglass oder Junited Autoglas und vereinbaren Sie einen Termin. Wir kümmern uns um die Regulierung.

Kfz-Glasschaden bei Carglass melden

Kfz-Glasschaden bei Junited Autoglas melden

Steinschlag – Der häufigste Kaskoschaden

Laut Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zählt Steinschlag auf der Windschutzscheibe zu den häufigsten Ursachen für einen Glasschaden am Auto. Glasbruch wiederum ist demnach der häufigste Kaskoschaden. Die mehr als 2 Millionen Fälle von Glasschäden verursachen bei den Kfz-Versicherern nach den Angaben des Verbandes jährlich einen Schadensaufwand von rund 1,2 Milliarden €.

Glasbruch-Schäden am eigenen Auto sind durch die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung in der Autoversicherung abgedeckt. Um die Versicherung in Anspruch zu nehmen, muss die Scheibe auch nicht vollständig zerbrochen sein. Ein Bruch in der Scheibe durch Steinschlag oder Risse reichen für einen Austausch, nicht jedoch bloße Kratzer oder oberflächliche Beschädigungen.

Und für alle, die bei einem Steinschlag Sorge um ihren Schadensfreiheitsrabatt haben: Die Versicherungsprämie wird durch die Meldung eines solchen Steinschlagschadens nicht angehoben.

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