FAQ

Häufig gestellte Fragen

FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Manche Fragen tauchen immer wieder auf. Ihre Frage ist nicht dabei? Oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann sind wir natürlich auch gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail für Sie da!

Auf unseren jeweiligen Produktseiten finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen nach Themen sortiert.

Kurzübersicht unserer häufig gestellten Fragen untergliedert nach Produktgruppen: 

Auto & Mobilität

Ist eine Rabattübertragung möglich und wenn ja, wo kann ich diese beantragen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Schadenfreiheitsklasse zu übertragen – z. B. auf einen Zweitwagen oder von einer Person auf die andere. Generell sind diese Übertragungen an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Unsere Kfz-Tarifrechner unterstützen Sie bei der Auswahl Ihrer Einstufung. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich einfach an uns.

Was muss ich bei einem Fahrzeugwechsel beachten?

Wenn Sie Ihr Auto wechseln, benötigen Sie natürlich auch für das neue Fahrzeug Versicherungsschutz. Stellen Sie ganz unkompliziert einen neuen Antrag – gerne auch online. Wählen Sie im Kfz-Tarifrechner die Option "Fahrzeugwechsel". Nach Antragstellung versenden wir die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Ihr Auto per E-Mail.

Brauche ich überhaupt noch die Grüne Versicherungskarte?

In den meisten Ländern Europas ist die Grüne Versicherungskarte überflüssig. Das Mitführen dieser Karte ist bei Fahrten in folgende Länder immer noch Pflicht:

  • Balkanstaaten (ohne Kosovo)
  • Türkei
  • Ukraine
  • Weißrussland

Für Italienreisen empfehlen wir Ihnen, die Grüne Karte mitzunehmen. Die Grüne Versicherungskarte können Sie telefonisch, per E-Mail oder in Ihrem persönlichen Servicebereich „Meine HUK“ anfordern. Weitere Informationen zu Fahrten ins Ausland erhalten Sie in unserem Kfz-Ratgeber.

Haus, Haftung & Recht

Wo gilt die Hausrat­versicherung?

Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz in der vereinbarten Wohnung. Häusliche Arbeitszimmer in der versicherten Wohnung zählen ebenfalls zum Versicherungsort.

Darüber hinaus besteht auch Versicherungsschutz für versicherte Sachen, die sich vorübergehend (im Classic-Tarif der VHB 2016 sogar zwölf Monate) nicht in der Wohnung befinden (Außenversicherung). Der Versicherungsschutz gilt weltweit bis 40% der Versicherungssumme: z. B. bei Reisen oder bei Mitnahme von Gegenständen zum Arbeitsplatz.

Sollte eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person Hausrat zur Ausbildung mitnehmen (z. B. Ihr Kind in seine "Studentenbude"), fällt die zeitliche Begrenzung weg.

Einbruchdiebstahl-, Sturm- und Hagelschäden fallen nur unter den Versicherungsschutz, wenn sich die betroffenen Sachen zum Zeitpunkt des Schadens innerhalb eines Gebäudes befinden.

Außerdem besteht ohne zeitliche Beschränkung Versicherungsschutz für:

  • Hausrat, der sich in einem Nebengebäude auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung befindet
  • Hausrat, der sich in einer in der Nähe gelegenen Garage befindet (3 km Luftlinie)
  • Sachen in gemeinschaftlich genutzten Räumen zur Aufbewahrung von Hausrat (z. B. Waschkeller)

Beachten Sie bitte, dass der Versicherungsumfang bei älteren Tarifständen (vor den VHB 2016) abweichen kann. Welcher Tarifstand Ihrem Vertrag zugrunde liegt, steht in Ihrem Versicherungsschein.

Bei Fragen zur Hausratversicherung können Sie uns gerne kontaktieren.

Wie lange sind meine Kinder mitversichert?

Im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz und Rechtsschutz60 sind Ihre minderjährigen Kinder mitversichert. Ihre volljährigen Kinder, die unverheiratet sind und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sind bis zu dem Zeitpunkt mitversichert, in dem sie

  • Erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben.
  • Hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

Dementsprechend ist Ihr Kind in Ausbildung oder auch im Referendariat noch mitversichert, eine Altersbeschränkung besteht nicht. Zu den mitversicherten Kindern zählen neben den leiblichen Kindern auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Entfallen die genannten Voraussetzungen, haben wir ein besonders günstiges Angebot zur Weiterversicherung Ihres nicht mehr mitversicherten Kindes. Kontaktieren Sie uns!

Zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
Wie funktioniert der Bausparvertrag?

Bausparen ist ein kombiniertes Spar- und Darlehensprodukt. Sie schließen einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme (siehe Bausparsumme) in einem Bauspartarif ab.

Der Bausparvertrag durchläuft 2 Phasen. In der Sparphase stellen alle Bausparer der Bausparkasse Gelder zur Verfügung, die verzinst werden. Haben Sie das im Vertrag vereinbarte Mindestguthaben (siehe Mindestguthaben) angespart und bestand Ihr Guthaben über eine ausreichende Zeitspanne (siehe Bewertungszahl), wird Ihr Vertrag zugeteilt. Nach der Zuteilung können Sie sich Ihr Guthaben auszahlen lassen. Zudem haben Sie nach einer positiven Beleihungs- und Bonitätsprüfung Anspruch auf ein Bauspardarlehen. Die Höhe des Bauspardarlehens ist abhängig von der Höhe Ihres vorhandenen Guthabens und der abgeschlossenen Bausparsumme. Wenn Sie das Bauspardarlehen annehmen, muss dieses für wohnwirtschaftliche Zwecke (z. B. Bau / Kauf oder Modernisierung einer Immobilie) verwendet werden. Die Höhe des Darlehenszinses ist fest vereinbart und nicht von Zinsschwankungen am Kapitalmarkt abhängig.

Gesundheit, Vorsorge & Vermögen

Wann und wie erfolgt die Beitragszahlung für die Kranken­voll­versicherung?

Eine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht. Jede Person zahlt einen risikogerechten Beitrag.

Wenn der Alleinverdiener von der GKV zur PKV wechselt, endet die Familienversicherung für den (nicht berufstätigen) Ehegatten und die Kinder. Sie müssten sich dann gegen einen eignen Beitrag in der GKV freiwillig oder privat krankenversichern.

Zur Kranken­voll­versicherung
Wie hoch sollte die Absicherung bei Berufsunfähigkeit sein?

Um eine Entscheidung über die erforderliche private Absicherung treffen zu können, müssen Sie zunächst Ihre gesetzliche Absicherungshöhe kennen. Am besten unter Berücksichtigung der zu erwartenden steuerlichen Abzüge und Beiträge zur Sozialversicherung. Wir als Spezialist bieten unseren Kunden den Service einer fundierten Analyse.

Faustregel für gesetzlich Versicherte:

Damit Sie ausreichend abgesichert sind empfehlen wir Ihnen, dass Ihre staatliche Erwerbsminderungsrente zusammen mit der abzuschließenden Berufsunfähigkeitsrente Ihr Nettoeinkommen ergeben. Sichern Sie zwischen 50% und 80% Ihres Nettoeinkommens durch eine monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit ab. Schüler, Studenten, Auszubildende und Hausfrauen bzw. Hausmänner können bei uns bis zu 1.000 € monatlich als Rente erhalten.

Sie möchten sich Ihre gesetzliche Absicherung berechnen lassen? Dann teilen Sie uns dies bitte einfach über unser Kontaktformular mit oder vereinbaren Sie einen Rückruf mit uns! Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir auch telefonisch, per Fax und postalisch für Sie erreichbar.

Zur Berufsunfähigkeits­versicherung
Welche Steuervorteile bietet mir die private Renten­versicherung?

Bei Wahl der lebenslangen Rente profitieren Sie von einer sehr geringen Besteuerung (Ertragsanteilsbesteuerung) der Rente. Es wird nicht die gesamte Rente, sondern nur der geringe Ertragsanteil besteuert. Gehen Sie beispielsweise mit 67 in Rente beträgt der zu versteuernde Anteil nur 17% der Rente.

Beispiel: Sie erhalten mit 67 Jahren eine monatliche Rente von 500 €. Hiervon versteuern Sie lediglich 85 € (17%) mit Ihrem individuellen Steuersatz. Bei einem angenommenen Steuersatz von 15% zahlen Sie nur 12 € Steuern.

Entscheiden Sie sich für die Kapitalabfindung, ist die Hälfte aller erwirtschafteten Erträge steuerfrei.*

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Voraussetzung: Laufzeit mindestens 12 Jahre, Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr

Zur Altersvorsorge