Häufige Fragen zur Beihilfeablöse-App

Welche Form ist zu wahren?

Bitte reichen Sie bei Nutzung der App Ihre Belege immer mit einem ausgefüllten/unterschriebenen Beihilfeantrag ein. Dieser kann, analog der Belege, ebenfalls abfotografiert werden.

Kann ich mit dieser App nur Anträge samt Rechnungen übermitteln?

Sie können uns auch gern jeglichen anderen Schriftwechsel, wie z.B. zahnärztliche Behandlungspläne, mit dieser App übermitteln. Ebenso können Sie uns auch auf diesem Weg mitteilen, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert oder sich bei Ihren Kindern Änderungen ergeben, die Auswirkung auf die Berücksichtigungsfähigkeit haben.

Bisher wurden meine postalischen Anträge an meine private Kranken­versicherung/andere Kostenträger weitergeleitet. Ändert sich dies bei Antragsstellung durch die App?

Ja, Belege, die uns per App übermittelt werden, können wir nicht an andere Kostenträger weiterleiten. Bitte reichen Sie Ihre Belege dort separat ein.

Ändern sich eventuell bisher geltende Kriterien, wie z. B. eine festgelegte Mindestantragssumme, durch diese neue Art der Beantragung?

Nein, derartige Vorgaben sind weiterhin gültig.

Kann ich mehrere Anträge an einem Tag einreichen?

Pro Tag kann nur ein Antrag eingereicht werden. Übermitteln Sie diesen daher erst, wenn Sie alle Belege inklusive Antrag mit der App digitalisiert haben.

Wie erhalte ich künftig mein Abrechnungsschreiben?

Ihr Abrechnungsschreiben erhalten Sie wie bisher per Post.