Kann ich nach einer Beitragserhöhung meine Kfz-Versicherung kündigen?
Ja, der § 40 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt das.
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie immer dann, wenn Ihre Kfz-Versicherung die Prämie erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert.
Die Preiserhöhung kann beispielsweise aus einer veränderten Einstufung Ihres Fahrzeugs in der Typklasse resultieren oder die Regionalklasse hat sich geändert.
Auch steigende Schadenkosten können ein Grund sein.
Ihr bisheriger Kfz-Versicherer muss Ihnen mitteilen, dass sich die Prämie erhöht. Zusätzlich muss er Sie dann in der Mitteilung auch auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen.
Wichtig
Ihr Sonderkündigungsrecht müssen Sie innerhalb von einem Monat ab Zugang der Mitteilung geltend machen.
In der Praxis gibt es meist zwei Möglichkeiten, wie Ihr Versicherer verfahren kann:
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1Er informiert Sie über die Prämienerhöhung
und das Sonderkündigungsrecht mit der Beitragsrechnung fürs kommende Jahr. Dann können Sie wegen der Prämienerhöhung innerhalb eines Monats ab Zugang der Beitragsrechnung kündigen.
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2Oder Ihr Versicherer verfährt zweistufig
Erst teilt er Ihnen die Erhöhung der Beiträge und das Sonderkündigungsrecht gesondert mit und schickt Ihnen später dann die eigentliche Rechnung.
Achtung
Ihre Kündigungsfrist von einem Monat beginnt dann schon ab Zugang der Mitteilung zu laufen, nicht erst mit Erhalt der Rechnung.
Ein Beispiel zur Erklärung
- Erhalt der gesonderten Mitteilung über die Prämienerhöhung und Sonderkündigungsrecht: 23.10.
- Erhalt der Beitragsrechnung: 19.12.
- Beginn des neuen Versicherungsjahres: 01.01.
Schon ab 23.10. beginnt die Frist für Ihr Sonderkündigungsrecht zu laufen. Ihre Kündigung aufgrund der Prämienerhöhung muss dann bis spätestens 23.11. bei Ihrem Versicherer eingehen. Reagieren Sie aber erst nach Erhalt Ihrer Beitragsrechnung, ist keine Kündigung aufgrund Prämienerhöhung mehr möglich.
In unserem Beispiel wäre es dann aber auch für eine Kündigung zum Ablauf schon zu spät. Denn die hätte bis spätestens einen Monat vor Ablauf, hier also bis 30.11., bei Ihrem Versicherer sein müssen.
Beachten Sie aber, dass auch eine Kündigung wegen Prämienerhöhung frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam wird, wenn die Beitragserhöhung greift. Bei der Einhaltung der Kündigungsfristen ist der Eingang beim Versicherungsunternehmen entscheidend.
Kündigen Sie also rechtzeitig. Alles Wissenswerte zur ordentlichen Kündigung haben wir in unserem Ratgeber Kfz-Versicherung kündigen für Sie zusammengestellt.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Kündigung Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung – einfach und unkompliziert beim Wechsel zur HUK-COBURG.