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FAQ

Hausrat- & Wohngebäudeversicherung

 

Was muss ich bei einem Schaden am Hausrat oder Wohngebäude tun?

Im Schadenfall besorgt Ihnen unser 24-Stunden-Notrufservice
(069/ 6655511) Handwerker, die Ihren Schaden sofort beheben. Auch am Wochenende und in der Nacht. Scheuen Sie sich also nicht davor, uns im Notfall anzurufen!

Unsere Mitarbeiter geben Ihnen Tipps zur Schadenbegrenzung und empfehlen Ihnen geeignete Fachbetriebe aus unserem umfangreichen Handwerkernetz.

 
 

Bin ich mit einer Hausrat- und eine Wohngebäudeversicherung doppelt versichert?

Ihre Bedenken hinsichtlich einer eventuellen Doppelversicherung sind verständlich, aber unbegründet. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ergänzen sich und sind Voraussetzung für einen umfassenden Versicherungsschutz. 

Die Hausratversicherung erstreckt sich auf den Hausrat Ihrer Wohnung, also Möbel, Kleidung, Elektrogeräte usw., kurzum alles was in einem Haushalt zur Einrichtung und zum Ge- und Verbrauch vorhanden ist. Nicht versichert ist hier das Gebäude selbst.

Für Schäden am Gebäude selbst, z.B. an Mauerwerk, Dach, Heizung-, Sanitär- und Elektroinstallation, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.

 
 

Haus- und Wohnungsschutzbrief: Was ist im Schadensfall zu tun?

Um Ihren Anspruch auf Leistung zu erhalten, dürfen Sie die Arbeiten nicht selbst in Auftrag geben. Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarung muss die Hilfe von uns organisiert werden.

Rund um die Uhr, auch am Wochenende und in der Nacht kann Ihnen unser Notrufservice unter der

Telefonnummer 069 6655511

Handwerker aus Ihrer Region vermitteln, die notwendige Sofortmaßnahmen durchzuführen. Wir bedienen uns dabei unseres umfangreichen und bewährten Netzes an Handwerkern, das allen Qualitätsansprüchen gerecht wird.

Selbst wenn sich herausstellt, dass die Behebung des Defektes nicht vom Vertrag erfasst wird, übernehmen wir die Fahrtkosten und die Kosten der Ursachenermittlung. Es bleibt dann Ihnen überlassen, ob Sie unseren oder Ihren eigenen Dienstleister mit der Reparatur beauftragen.

 
 

Wie kann ich in der Glasversicherung mein Gewächshaus versichern?

Im Rahmen der Glasversicherung können Sie neben den Gebäude-verglasungen (bei Einfamilienhäusern auch Mobiliarverglasungen) des versicherten Hauses auch ein Gewächshaus bis maximal 25 qm Grundfläche absichern, das sich auf dem versicherten Grundstück befindet.

Bei Antragsstellung können Sie dies mit angeben. Ein späterer Einschluss ist selbstverständlich auch möglich.

 
 

Woraus setzt sich die Wohnfläche meines Hauses/ meiner Wohnung zusammen und was wird nicht dazu gezählt?

Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich der Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind:

  • Treppen
  • Balkone
  • Loggien
  • Terrassen
  • Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyräumen ausgebaut sind 

Dachschrägen dürfen bei der Ermittlung der Wohnfläche nicht abgezogen werden.

 
 

Gegen welche Elementarschäden, wie beispielweise durch Überschwemmung, kann ich mich absichern?

Im Rahmen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung haben Sie die Möglichkeit Schäden durch Erdbeben, Überschwemmung und Rückstau, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch mitzuversichern.

 
 

Inwiefern kann ich mich gegen Schäden durch Vandalismus absichern?

Vandalismus durch Einbruchdiebstahl ist eine versicherte Gefahr im Rahmen der Hausratversicherung. Schäden durch Graffiti an der Außenseite Ihres versicherten Gebäudes können im Rahmen unserer Wohngebäudeversicherung mitversichert werden (Zusatzbaustein WG PLUS).

 
 

Wann und wie kann ich meinen bestehenden Vertrag kündigen?

Die Kündigung Ihres bestehenden Vertrages ist zum Ablauf des Versicherungsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich und muss schriftlich bei uns eingehen. Die Angaben zum Versicherungsjahr finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.

 
 
 
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