HUK-COBURG. Aus Tradition günstig. Startseite HUK-COBURG. Aus Tradition günstig. Startseite
 
 
 
 
 
 
FAQ

Haftpflichtversicherung

 

Was sind wichtige Ausschlüsse der Haftpflichtversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung, die sämtliche Haftpflichtfälle umfasst, gibt es leider nicht. Jede Haftpflichtversicherung enthält Ausschlüsse.

Dazu gehören die nachfolgend aufgeführten Beispiele:

  • Schäden, die man selbst erleidet oder vorsätzlich herbeiführt
  • Ansprüche von nahen Verwandten, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind
  • Haftpflichtansprüche gegen Sie als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs (hier tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein)

Näheres finden Sie in § 4 der Allgemeinen Versicherungs-
bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
 und in den Risikobeschreibungen.

 
 

Was sind meine Rechte und Pflichten in der Haftpflichtversicherung?

Melden Sie neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, z.B. die Anschaffung eines (weiteren) Hundes oder den Kauf einer Immobilie.

Vergessen Sie nicht, Änderungen Ihrer Anschrift mitzuteilen.

Zahlen Sie bitte pünktlich den Beitrag, damit der Versicherungsschutz nicht unterbrochen wird.

 
 

Wie gehe ich bei einem Haftpflichtschaden vor?

Sie haben einen Haftpflicht-Schaden verursacht? Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie jeden Schaden sofort, spätestens innerhalb einer Woche. Schadenanzeigen können über unseren Schadenservice auch online an die HUK-COBURG gesendet werden.
  • Schildern Sie die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgemäß.
  • Geben Sie in der Schadenmeldung zu, wenn Sie sich für den Schaden verantwortlich fühlen. Begründen Sie das kurz.
  • Wir empfehlen Ihnen, die Ansprüche des Geschädigten weder ganz noch teilweise anzuerkennen oder zu bezahlen. Überlassen Sie es uns, die Frage Ihrer Schadenersatzpflicht zu klären.
  • Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie erlassenen Mahnbescheid und benachrichtigen Sie uns umgehend.
  • Zeigen Sie es uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird, Sie Prozesskostenhilfe beantragt haben oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt im Fall eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines selbstständigen Beweisverfahrens.
 
 

Besteht die Möglichkeit, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen?

Im Rahmen unserer Privathaftpflichtversicherung bieten wir für bestimmte Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes die Mitversicherung des beruflichen Risikos in Form einer Amtshaftpflicht- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung an. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Selbständige, Ärzte etc. bietet die HUK-COBURG nicht an.

 
 

Kann ich über die HUK-COBURG auch eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen?

Die HUK-COBURG hat sich auf die Versicherung von privaten Haushalten spezialisiert. Eine Betriebshaftpflichtversicherung haben wir nicht im Angebot.

 
 

Wann und wie kann ich meinen bestehenden Vertrag kündigen?

Die Kündigung Ihres bestehenden Vertrages ist zum Ablauf des Versicherungsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich und muss schriftlich bei uns eingehen. Die Angaben über das Versicherungsjahr finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.

 
 
 
Angebot & Vertrag

0800 2 153 153*

* Kostenlos aus deutschen Netzen

Ihr Kontakt zur HUK-COBURG
 
Schaden melden

0800 2 485 445*

* Kostenlos aus deutschen Netzen

 
Ihr Ansprechpartner vor Ort